Nicht nur im Darknet, sondern mittlerweile sogar in den frei zugänglichen Teilen des Internets können Privatkunden im deutschsprachigen Raum das Betäubungsmittel GHB bestellen. In der Partyszene wird das Psychopharmakon als „Liquid Ecstasy“ bezeichnet. Es wird verwendet, um einen euphorischen, kontaktfreudigen Zustand herbeizuführen. Die Abgabe von GHB an Privatpersonen wurde im Jahre 2002 in Deutschland verboten. Die Verfügbarkeit war jahrelang eingeschränkt, doch die Versorgung der Interessenten durch den Schwarzmarkt ist nie abgebrochen. Im letzten Jahrzehnt kam es zu einem ungeahnten Comeback der Droge – zur Freude der Nachtschwärmer und zum Leidwesen der staatlichen Drogenbeauftragten.
Der Szene-Name „Liquid Ecstasy“ ist irreführend, denn GHB ist aus chemischer Sicht nicht mit dem Amphetaminderivat MDMA, das als Hauptwirkstoff in den meisten Partypillen enthalten ist, verwandt. Hinsichtlich der Wirkung gibt es gleichfalls mehr Unterschiede als Ähnlichkeiten. Der durch GHB hervorgerufene Bewusstseinszustand ist eher mit einem Alkoholrausch vergleichbar – euphorisierend, entspannend, erotisch stimulierend. In höheren Dosen kommen noch andere Parallelen zu Alkohol zum Vorschein: Benommenheit, Sprachstörungen, Probleme mit dem Gleichgewicht, Schläfrigkeit, Gedächtnislücken. Medienberichten zufolge nutzen Verbrecher den Wirkmechanismus von GHB, um ihre Opfer, meist jugendliche Frauen, zum Zweck des sexuellen Missbrauchs zu betäuben. In diesem Zusammenhang ist GHB, zusammen mit verschiedenen Opiaten und Benzodiazepinen, in die Gruppe der sogenannten „K.o.-Tropfen“ einzureihen.
Zur Anwendung als K.-o.-Tropfen sind hohe Mengen erforderlich. Die Verabreichung geschieht oft in Kombination mit geschmacksintensiven Cocktails, die geeignet sind, das unangenehme Putzmittelaroma der Droge zu überdecken. Der aus der Sicht eines Kriminellen größte Vorteil von GHB lag bis dato darin, dass der Stoff nur kurzfristig im Organismus des Opfers nachweisbar war. Bis zur Erstattung einer Anzeige und einem Bluttest verschwanden oft sämtliche Spuren. Wie oft solche Vorgänge stattfinden, wurde nie eindeutig festgestellt. Da die Labortechnik voraussichtlich bald über Möglichkeiten verfügen wird, Abbauprodukte von GHB im Blut längerfristig festzustellen, wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft erhellende Daten zutage bringen.
Im Gegensatz zur frei erhältlichen Vorläufersubstanz GBL ist GHB nur für Mediziner auf legalem Wege zu beschaffen. Obwohl es in Krankenhäusern als Narkotikum vorrätig ist, wird es nicht an Privatpersonen abgegeben. Für einen erfahrenen Chemiker ist es keine Herausforderung, aus handelsüblichem GBL die Droge GHB zu synthetisieren. In illegalen Kellerlabors wird das jeden Tag praktiziert. Abgesehen davon ist unverändertes GBL gleichermaßen als „Liquid Ecstasy“ zu gebrauchen, da es im Körper innerhalb von Minuten zu GHB metabolisiert. Der aus Sicht der Konsumenten größte Nachteil von GBL als GHB-Ersatz ist mit Sicherheit der intensiv-seifige Geschmack, der durch geschmacksintensive Getränke nicht kaschiert wird.
Die Methoden heutiger Labore sind so exakt, dass durch die Analyse von GHB-Tropfen zu 99 % der Hersteller nachweisbar ist. Probebestellungen bei deutschsprachigen Anbietern des „Grauen Marktes“ haben ergeben, dass die hierzulande angebotenen GHB-Tropfen meist aus dem Hause Sigma-Aldrich stammen, einer Tochtergesellschaft des deutschen Merck-Konzerns. Proben von der Straße zeigten im Unterschiede zu den im Netz erworbenen oft eine unklare Provenienz. Viele Verunreinigungen deuten auf private Kellerlabors hin. Links zu Online-Händlern, wo man chemisch reines GHB bestellen kann, sind im Original-Artikel zu finden: https://ghbkaufen.wordpress.com/2017/06/08/bei-freien-online-apotheken-ghb-bestellen-wie-gut-sind-die-produkte/