Die Produkte von Dextro Energy bestehen
vorwiegend aus Glucose und gehören damit zu den schnellsten
Energiespendern in Bedarfssituationen. Dieser gesundheitliche Vorzug
ist Verbrauchern aus mehreren Generationen bekannt.
Gleichzeitig ist das Wirkversprechen durch fundierte
wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen. Die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat fünf spezifische Aussagen zur
energieliefernden Wirkung von Glucose überprüft. Im Ergebnis kam die
EFSA zu einer positiven Bewertung. Aus wissenschaftlicher Perspektive
sind alle fünf Aussagen wissenschaftlich fundierte Informationen.
Vor diesem Hintergrund hatte das Unternehmen Nichtigkeitsklage vor
dem EuGH gegen die Verordnung (EU) 2015/8 der Europäischen Kommission
eingeleitet, gemäß der die oben genannten wissenschaftlich fundierten
Aussagen zu Glucose verboten wurden.
Der EuGH hat nun in letzter Instanz die von Dextro Energy erhobene
Klage abgewiesen. Wissenschaftlich fundierte und allgemein bekannte
Aussagen wie "Glucose trägt zu einem normalen
Energiegewinnungsstoffwechsel bei" würden Ernährungs- und
Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen. Das gelte unabhängig von einer
Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen, etwa Ausdauersportler, und
unabhängig von möglichen Erläuterungen oder Hinweisen.
Aussagen zur schnellen Wirkweise von Glucose und den Produkten von
Dextro Energy sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.
Andreas Romankiewicz, Geschäftsführer von Dextro Energy: "Wir sind
der Meinung, dass mündige Verbraucher vor wissenschaftlich belegten
Tatsachen nicht beschützt werden müssen. Es ist nicht unsere
Intention, zu übermäßigem Verzehr von Glucose aufzurufen, sondern die
besonderen Eigenschaften eines schnellen Energiespenders in
Bedarfssituationen, wie zum Beispiel beim Ausdauersport, korrekt
darzustellen. Darum verweisen wir - wie vorgeschrieben - auch in
unserer Kommunikation darauf, dass eine abwechslungsreiche,
ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise wichtig sind."
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