Die Wirkung von GHB ist abhängig von der Dosis. Das Risiko einer Überdosierung ist beträchtlich. Bei einer Einzeldosis von bis zu 1 Gramm treten Symptome auf, die mit einem leichten Alkoholrausch vergleichbar sind: Euphorie, Stimulation, Entspannung. 1 bis 2,5 Gramm (mittlere Dosis) bewirken eine deutliche Antriebssteigerung; gleichzeitig eine erhöhte Libido, was GHB als Partydroge attraktiv macht. Von einer hohen Dosis spricht man ab ca. 2,5 Gramm. Benommenheit, Übelkeit, Schwindel, Sehstörungen, Bewusstseinstrübung und Koma können eintreten. Die Halbwertszeit liegt bei 20 bis 60 Minuten. Die Mengenangaben sind Durchschnittswerte. Je nach Konstitution, Geschlecht und Körpergewicht variieren die Mengen.
Die medizinische Domäne von GHB liegt in der Therapie von Narkolepsie mit Kataplexie. In Europa ist das Medikament Xyrem® (Natriumoxybat) für diesen Einsatzzweck zugelassen. In Deutschland wird GHB bisweilen auch zur Narkoseeinleitung verwendet (Somnasit®). Als Partydroge wird GBL unter Bezeichnungen wie „Liquid Exstasy“, „Liquid X“, oder „Liquid“ gehandelt. Bei mittlerer Dosierung treten Effekte auf, die in manchen Komponenten mit MDMA (Ecstasy) vergleichbar sind. Oft wird die Prodrug GBL ebenfalls als „Liquid Ecstasy“ angeboten. GBL wird im Körper zu GHB hydrolysiert. Kriminelle verwenden GHB/GBL-Lösungen als K.-o.-Tropfen. Wie dem obigen Absatz zu entnehmen ist, reichen geringe Mengen aus, um ein potenzielles Opfer wehr- und willenlos zu machen.
Typische Anwender von GBL/GHB als Partydroge sind Männer und Frauen zwischen 20 und 30 Jahren. Die bevorzugte Einzeldosis liegt bei 1 bis 2 Gramm GBL. Bei Mischkonsum kommen in erster Linie Alkohol und Benzodiazepine ins Spiel. GBL/GHB-Abhängige konsumieren in Abständen von ca. 2 Stunden bis zu 50 g täglich. Unter Heroinabhängigen sind ebenfalls zahlreiche GHB/GBL-Konsumenten zu finden.
GHB unterliegt seit 2002 dem BtMG. GBL wird in diesem Gesetz nicht erwähnt. Daher sind viele ehemalige GHB-Nutzer auf GBL umgestiegen. Gemäß einem Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth ist der Handel mit GBL strafbar, sofern es für den menschlichen Konsum in Umlauf gebracht wird. Die chemische Industrie, die auf GBL wegen seiner Eigenschaften als Lösungsmittel angewiesen ist, hat daraufhin ein freiwilliges Monitoring eingeführt, wodurch sämtliche Abnehmer erfasst und der Schwarzmarkt unterbunden werden sollen.
Zahlreiche Internet-Shops, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, bieten GHB und GBL nach wie vor online rezeptfrei zum Verkauf an. Personen, die nur für den Eigenbedarf GHB kaufen, haben kaum Konsequenzen zu befürchten. Eine Straftat begeht, wer GHB/GBL als K.-o.-Tropfen nichts ahnenden Dritten einflößt. Weitere Infomationen und exemplarische Links zu Verkaufsplattformen finden sich unter https://ghbkaufen.wordpress.com/.