fit und munter - Familienrettung im Krankheitsfall: SBK gibt Tipps zur Haushaltshilfe (FOTO)

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Familienrettung im Krankheitsfall: SBK gibt Tipps zur Haushaltshilfe (FOTO)



Wäsche waschen, einkaufen, die Kinder vom Kindergarten oder der
Schule abholen - alltägliche Aufgaben im Familienleben. Doch wer
erledigt alles, wenn die Eltern erkranken und der Alltag aus den
Fugen gerät? Viele Versicherte wissen gar nicht, dass sie in diesem
Fall Anspruch auf Unterstützung haben. Erkrankt ein Elternteil akut,
kann die gesetzliche Kasse eine Haushaltshilfe stellen, die sich um
die Kinder kümmert. Katrin Pumm, Expertin bei der SBK, hat die
wichtigsten Tipps zusammengetragen und einen SOS-Leitfaden erstellt,
wie betroffene Familien diese Hilfe in sieben Schritten erhalten.

1. Krisen-Check

Zuerst sollte die entscheidende Frage geklärt werden, ob die
Kinder tatsächlich unversorgt sind. Dabei ändert sich der Anspruch
auf Haushaltshilfe von Fall zu Fall. Wenn Alleinerziehende
bettlägerig sind, brauchen sie für ein Baby womöglich sogar nachts
Unterstützung. Die Krankheit eines Elternteils ist dagegen kein Fall
für die Haushaltshilfe, wenn der andere Elternteil rechtzeitig von
der Arbeit nach Hause kommt, um sich um die Kinder zu kümmern. Hier
gilt es, den eigenen Anspruch genau zu überdenken.

2. Verwandten-Check

Vielleicht gibt es auch andere Personen im Haushalt, die als
Unterstützung einspringen können. Sollten beispielweise die
Großeltern im Haus wohnen und gesundheitlich fit sein, haben Eltern
keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse
gestellt wird.

3. Kassen-Kontakt

Betroffene können sich bei Fragen zum Thema Haushaltshilfe auch
stets an ihre Krankenkasse wenden. Bei der SBK zum Beispiel reicht
ein Anruf beim persönlichen Kundenberater. Er hilft, den Anspruch
schnell zu klären und kann Hilfe in die Wege leiten. So nimmt die
Kasse den kranken Eltern viel Arbeit und Stress ab.

4. Arzt-Bestätigung

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist ein Attest, das
genaue Angaben zu Länge und Umfang der Krankheit darstellt. So wird
belegt, dass die Familie Hilfe benötigt. Bei stationärer Behandlung
ist kein Attest nötig, da der Krankenkasse die Angaben zur Erkrankung
in diesem Fall bereits vorliegen.

5. Antragsstellung

Laut Gesetz ist die Haushaltshilfe eine antragspflichtige
Leistung. Daher sollten Betroffene das dazugehörige Formular
ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem ärztlichen Attest an
die Krankenkasse schicken.

6. Kümmerer-Check

Nun geht es darum, die richtige Haushaltshilfe zu finden. Viele
Kassen bieten in diesem Zusammenhang Kooperationen mit Dienstleistern
an. Aber auch Bekannte oder Nachbarn können einspringen. Sie haben
den Vorteil, dass sie oft schneller und flexibler sind. Deren Einsatz
lohnt sich, denn der erkrankte Kassenkunde hat wie bei
professionellen Dienstleistern Anspruch auf Kostenersatz.

7. Kosten-Info

Professionelle Dienste rechnen mit der Krankenkasse direkt ab. Bei
privater Hilfe wie beispielsweise dem Nachbarn oder der Freundin
erstattet die SBK zum Beispiel die Kosten bis 9,25 Euro pro Stunde
oder 74 Euro pro Tag. Die Anzahl der Stunden bemisst sich nach dem
Zeitraum, in dem das Kind unversorgt ist. Zehn Prozent dieser Kosten,
mindestens aber fünf Euro pro Tag müssen die gesetzlich Versicherten
allerdings selbst übernehmen. Für Verwandte bis zum zweiten Grad
ersetzen Krankenkassen den Verdienstausfall bis zu 101,50 Euro am
Tag, erstatten aber keinen zusätzlichen Stundensatz.



Pressekontakt:
SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Gesa Seibel
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-161
Fax: +49(89)62700-60765
Email: gesa.seibel@sbk.org
Internet: www.sbk.org

Original-Content von: Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, übermittelt durch news aktuell
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