fit und munter - Mit der Zahnzusatzversicherung gut versichert in die Zukunft

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Mit der Zahnzusatzversicherung gut versichert in die Zukunft

Ohne die Zahnzusatzversicherung kommt man heute kaum noch aus.

Längst ist die Zahnzusatzversicherung eine der wichtigsten Krankenzusatzversicherungen geworden. Da die Gesetzlichen Krankenversicherer ihre Leistungen in der Vergangenheit immer weiter zurückgeschraubt haben und damit auch in der Zukunft zu rechnen ist, bietet die Zahnzusatzversicherung einen hervorragenden Schutz zur Absicherung der zahnmedizinischen Gesundheit.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Viele Gesellschaften sind auf dem Markt und für jeden Kunden gibt es die passende Zahnzusatzversicherung. Ohne eine Leistungsstaffelung kommen die CSS und die Barmenia aus: Nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten hat der Kunden Anspruch auf die volle Leistung ohne Summenbegrenzung. Dabei gilt aber zu beachten, dass dieses nur mit einem einwandfreien Gebiss bei der Barmenia klappt. Fehlt mehr als ein Zahn, wird eine Leistungsstaffelung vereinbart. Die CSS kommt ohne diese Regelung aus, da fehlende Zähen nicht mit versichert werden. Auch hier gilt: Maximal drei Zähne dürfen fehlen, sonst gibt es keinen Versicherungsschutz.

Die ARAG hat zwar eine Leistungsstaffelung über zwei Jahre, doch sind hier die Gesundheitsfragen sehr einfach zu beantwortet. Sogar bis zu vier fehlende Zähen können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden, ohne dass ein zahnärztlicher Befundbericht benötigt wird. Auch bei fünf fehlenden Zähnen gibt es Versicherungsschutz, dann aber nur noch mit dem zahnärztlichen Befundbericht, den im Übrigen auch alle Kunden ab dem Eintrittsalter 55 Jahre einreichen müssen.

Ebenfalls können bei der Central fehlende Zähne mit versichert werden. Der Beitragszuschlag liegt zwar bei 5 Euro für jeden fehlenden Zahn (maximal drei), dafür sieht die Leistungsstaffelung aber schon in den ersten beiden Jahren eine hohe Erstattung mit 2.500 Euro vor. Diese Leistungsstaffelung wird bis zum sechsten Jahr fortgeführt, maximal können in dieser Zeit 7.500 Euro an Leistung in Anspruch genommen werden.

Bildquelle: Gabriele Planthaber, www.pixelio.de
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