Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
hat die Personalvorschläge für die Besetzung der Unparteiischen
Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abgelehnt. Dazu
erklären heute in Berlin die Vorstände von Kassenärztlicher
Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
(KZBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
"Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung des
Gesundheitsausschusses. KBV, KZBV und DKG haben einen einstimmig
beschlossenen Personalvorschlag unterbreitet mit Kandidaten, deren
fachliche Eignung unbestritten ist. Vor diesem Hintergrund ist das
ablehnende Votum des Gesundheitsausschusses unverständlich, sachlich
nicht gerechtfertigt und stellt das Prinzip der Selbstverwaltung
infrage."
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische
Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland
sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen
und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise
zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum
der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als
Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter:
www.kbv.de.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Die KZBV vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahnärztinnen
und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung
teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte
bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist
die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen,
die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der
zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den
Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang
der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der
Zahnärzte. Mehr Informationen im Internet unter www.kzbv.de.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG):
Die DKG ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland.
Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und
12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr
gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser
versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 20
Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern.
Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern
handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im
Gesundheitswesen.
Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201
Kai Fortelka (KZBV), Tel.: 030 280 179-27
Holger Mages (DKG), Tel.: 030 39801-1021
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