Obwohl Jacura für alle möglichen Services bezüglich Vermittlung von Pflegekräften steht, wird immer wieder die Frage nach der "Selbstorganisierten Pflege" gestellt. In diesem Artikel möchten wir diese Frage beantworten.
Ist es möglich, selbst eine Pflegekraft zu engaieren? Diese Frage stellen sich viele betroffene Angehörige und pflegebedürftige Personen. Das Pro und Contra haben wir für Sie zusammengestellt.
Eins vorweg: Die Beschäftigung einer Pflegekraft ist auch ohne eine Agentur, wie Jacura, möglich. Sie können entweder eine selbstständige Betreuungsperson engagieren, oder eine Pflegerin direkt im Haushalt Ihres Angehörigen anstellen. Alle Beschäftigungsformen haben ihre Vor- und Nachteile, manche von ihnen auch juristische Grauzonen.
Aufgaben der 24h-Pflege
Die 24-Stunden Betreuung ist ein immer wichtiger werdender Aspekt in der Altenpflege. Damit der stetig wachsende Bedarf an Fachkräften in Deutschland überhaupt gedeckt werden kann, wird häufig zusätzliches Personal aus anderen europäischen Ländern engagiert. Aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU-Zone ist es für sie problemlos möglich, ihrer Arbeit außerhalb ihres Heimatlandes nachzugehen.
Die oft polnischen Pflegekräfte kümmern sich rund um die Uhr um die pflegebedürftige Person. Sie erledigen die täglichen Arbeiten im Haushalt wie zum Beispiel das Kochen oder Putzen, erbringen grundsätzliche Pflegeleistungen und leisten den Senioren Gesellschaft. So ist es möglich, dass ein Mensch mit hohem Pflegebedarf in seiner Wohnung bleiben kann, obwohl er oder sie selbst nicht mehr alle Aufgaben des Alltags alleine zu bewältigen imstande ist. In welcher Form die Betreuungskraft beschäftigt wird, variiert aber durchaus stark von Fall zu Fall. Die Beschäftigungsarten haben ihre Vor- und Nachteile und unterscheiden sich in Bezug auf die Kosten, den administrativen Aufwand und die rechtlichen Grundlagen voneinander.
Formen der 24-Stunden-Betreuung
Es gibt drei Formen, wie eine 24h-Pflegekraft legal beschäftigt werden kann. Die am weitesten verbreitetste ist die Entsendung. Bei diesem Modell sind die Pflegerinnen bei einem Arbeitgeber in ihrer Heimat fest angestellt, der für sie auch die Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Mit Hilfe einer Vermittlungsagentur können interessierte Kunden dann, gemäß ihrer individuellen Anforderungen, mehrere Personalvorschläge bekommen. Wenn sie sich für eine Pflegekraft entschieden haben, kümmern sich die beiden zwischengeschalteten Unternehmen um alle weiteren organisatorischen Details: Sie beantragen die für die Entsendung nötige Bescheinigung, übernehmen An- und Abreise der Betreuerin und engagieren einen gleichwertigen Ersatz, sollte die Haushaltshilfe im Krankheitsfall oder aufgrund ihres Urlaubs für eine gewisse Zeit verhindert sein.
Des Weiteren ist es möglich, die Betreuungskraft direkt im Haushalt anzustellen. Sie agieren dann nicht als Auftraggeber, sondern als vollwertiger Arbeitgeber. Obwohl Sie so die Möglichkeit haben, die Pflichten und Aufgaben Ihrer Angestellten selbst zu bestimmen und vertraglich zu regeln, ist dieses Modell nicht sehr populär. Das liegt zum einen an den höheren monatlichen Kosten.
Neben dem Gehalt der Pflegekraft müssen Sie natürlich auch die Lohnnebenkosten sowie Versicherungen selbst zahlen. Zum anderen hängt mit den gewachsenen Pflichten auch ein höherer bürokratischer Aufwand zusammen. Deshalb entscheiden sich noch immer sehr wenige Familien dafür, eine Betreuerin direkt zu beschäftigen.
Die dritte Variante ist das Beauftragen einer selbstständigen Pflegekraft aus Polen. In diesem Fall hat die Haushaltshilfe ein Gewerbe in ihrem Heimatland angemeldet und kann so selbstständig für Sie tätig werden. Der Vorteil für Sie als Kunden ist hier, dass die Kosten ähnlich niedrig sind wie die, die durch die Vermittlung einer entsendeten Kraft zustande gekommen wären. Auch der organisatorische Aufwand ist deutlich geringer als bei einer Festanstellung im Haushalt.
Dennoch gibt es hier eine rechtliche Grauzone, die die Beschäftigung einer selbstständigen Betreuerin leider zu einer unsicheren Angelegenheit machen kann. Die Pflegekraft hat zum einen die Freiheit in der Durchführung ihrer Aufgaben. Somit haben Sie als Auftraggeber keine Weisungsbefugnis. Zum anderen kann die Beschäftigung, da die Fachkraft bei der 24-Stunden-Pflege immer nur einen Kunden hat, per Definition als Scheinselbstständigkeit ausgelegt werden. Bis diese Gesetzeslücke geschlossen wird, ist also auch diese Variante mit einem gewissen Risiko verbunden.
Kosten für selbstständige Pflegekräfte
Den Lohn kann die selbstständige Person selbst festlegen, sodass sich nicht verbindlich sagen lässt, wie hoch die Kosten bei dieser Beschäftigungsform sind (mehr zu 24 Stunden Pflege Kosten). Durchschnittlich haben die Kunden aber mit monatlichen Belastungen zwischen 1.700 Euro und 2.500 Euro zu rechnen. Ob und in welcher Form Sie auch für Kost und Logis aufkommen müssen oder ob dies im Preis mit inbegriffen ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Gleiches gilt für die An- und Abreise der Pflegerin. So gibt es bei dem Preis für die Dienstleistung viele Faktoren, die die Summe beeinflussen können. Wie relevant sie sind, hängt von der Vertragsgestaltung zwischen der Pflegekraft und dem Auftraggeber ab.
Kosten für direkte Anstellung im Haushalt
Die Festanstellung einer Betreuungskraft in Ihrem Haushalt oder dem Ihres Angehörigen ist mit deutlich höheren Kosten verbunden. Das hat vor allem mit den Pflichten eines Arbeitgebers zu tun. Sie müssen, neben dem Bruttolohn der Pflegekraft, auch für die Lohnnebenkosten (wie zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge), die Unterbringung sowie die An- und Abreise aufkommen. So addieren sich die Kosten schnell zu einer Summe von bis zu 3.000 Euro zusammen.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich sind alle drei Formen der 24h-Seniorenbetreuung legal. Solange Sie eine Pflegekraft nicht schwarz im Haushalt Ihres Angehörigen beschäftigen, müssen Sie erst mal nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Allerdings gibt es sehr wohl, wie in den vorangegangenen Paragrafen bereits angeschnitten, Grauzonen und Fallstricke, die Sie als Auftrag- oder Arbeitgeber dringend beachten müssen.
Zum einen sollten Sie sich absichern, dass weder der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit entsteht, noch dass Sie im Fall einer Direktanstellung versäumen, die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen. In beiden Fällen würden Sie sich strafbar machen und müssten mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Außerdem ist es wichtig, dass die Pflegekraft, wenn Sie nicht direkt bei Ihnen angestellt ist, den Nachweis über die Bescheinigung A1 erbringt.
Dieses Formular bestätigt, dass die Person in ihrer Heimat gemeldet ist und dort die für sie fälligen Beiträge entrichtet werden. Auch sollten Sie das Thema Haftpflichtversicherung bedenken. Kurz: Sie müssen sich um alle Dinge kümmern, die sonst eine Agentur für Sie übernommen hätte. Wenn Sie Ihren Pflichten in diesem Bereich nicht nachkommen, kann das schwere Konsequenzen haben, die schnell in hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen münden.
Jacura - Ihre kompetente Vermittlungsagentur für 24h-Betreuung aus Osteuropa
Jacura ist eine Vermittlungsagentur für 24h-Betreuung, die professionelle Beratung im Rahmen der Vermittlung einer 24h-Betreuungskraft für die häusliche Seniorenbetreuung anbietet. Gegründet wurde die Agentur durch erfahrene Pflege-Experten, unter anderem durch die examinierte Altenpflegerin und Pflegedienstleiterin Katja Holsing.
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