Der NABU kritisiert den am gestrigen Dienstag
bekannt gewordenen Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung
von Glyphosat. Er missachtet die negativen Auswirkungen des
Pflanzenschutzmittels auf Tiere und Pflanzen. Auch sieht der Entwurf
weder eine Beschränkung der Privat-Anwendung im Haus- und
Kleingartenbereich vor noch ein Verbot des Abspritzen von reifem
Getreide zur erleichterten Ernte. Bei Anwendung von Glyphosat auf
städtischem Grün, wie Parkflächen und Kinderspielplätzen, wird
lediglich empfohlen, die Anwendung zu reduzieren - anstatt sie zu
verbieten. Am kommenden Mittwoch soll der Vorschlag dem
EU-Agrarausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden.
"Inzwischen besteht kein Zweifel mehr daran, dass Glyphosat eine
ganze Reihe schädlicher Auswirkungen auf die Natur hat. Der jetzige
Vorschlag ist eine Enttäuschung für den Umwelt- und Naturschutz in
Europa. Außerdem wird der falschen Anwendung im Haus- und
Kleingartenbereich weiter Tür und Tor geöffnet", kritisierte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU appellierte an die
Bundesregierung, die Vermeidung negativer Folgen für die biologische
Vielfalt zur Bedingung einer Wiederzulassung zu machen. Die Anwendung
im Privatbereich muss nach Ansicht der Naturschützer gänzlich
verboten werden.
Jährlich werden allein in Deutschland bis zu 8.000 Tonnen
Glyphosat ausgebracht. Auf fast der Hälfte aller landwirtschaftlichen
Flächen findet das Breitbandherbizid Anwendung. Dabei schädigt es
auch seltene Ackerwildkräuter und Insekten, die wiederum
Nahrungsquelle zahlreicher, teils gefährdeter Feldvögel sind.
"Glyphosat zerstört ganze Nahrungsnetze. Das Pflanzengift heizt damit
auch massiv dem Verlust der biologischen Vielfalt in der
Landwirtschaft ein", so Miller.
Tierarten wie Goldammer, Vierfarbige Kuckuckshummel oder Großer
Abendsegler, aber auch Ackerwildkräuter wie das Rundblättrige
Hasenohr, die Gewöhnliche Kornrade oder der Lämmersalat stünden
stellvertretend für alle Arten, an deren Rückgang Glyphosat Anteil
habe. Zudem sieht der jetzige Entwurf keinen Ausgleich zur
Kompensation des Glyphosat-Einsatzes vor, wie etwa Blühstreifen oder
Brachflächen. Eine Verlängerung der Zulassung widerspräche darüber
hinaus der EU-Pestizid-Verordnung. In ihr ist die biologische
Vielfalt als eigenständiges Schutzgut im Pflanzenschutzrecht
festgeschrieben.
Der NABU ruft aktuell in einer Online-Meldeaktion dazu auf,
Händler zu melden, die Glyphosat oder ähnliche Mittel verkaufen, etwa
lokale Bau- oder Gartenmärkte oder Online-Händler. Ziel ist es, nach
zahlreichen Baumärkten, nun auch die Online-Händler dazu zu bewegen,
glyphosathaltige Mittel aus ihrem Sortiment zu nehmen:
www.NABU.de/glyphosat-melden
Kostenfreie Pressefotos zu Glyphosat:
www.NABU.de/presse/pressebilder
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Till-David Schade, NABU-Experte für biologische Vielfalt,
mobil: 0172-5254436, E-Mail: till-david.schade@NABU.de
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