Für Patientenverfügungen und deren Anbieter gilt seit gestern
erstmals ein verbindlicher Qualitätsstandard. Als einziger Anbieter
ist der ärztliche Onlinedienst DIPAT nach den strengen Vorgaben
zertifiziert worden. Was bedeutet das für Millionen Versicherte?
Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen
(BVSV) ist verantwortlich für den neuen Standard (BVSV Nr. 055 vom
17.7.17). Er ist ab sofort gerichtsverbindlich für alle
Sachverständigen des Verbandes und schafft so faktisch auch die
Vorgaben für Versicherungen. Wie der BVSV mitteilt, führt der
Standard erstmals die umfassenden medizinischen Anforderungen an
Patientenverfügungen mit den strengen rechtlichen Vorgaben des
Bundesgerichtshofes zusammen. Alle Anbieter von Versicherungen sind
nun gehalten, ihre bestehenden Angebote zur Patientenverfügung zu
prüfen.
"Für Patientinnen und Patienten wird endlich Sicherheit
geschaffen, was eine wirksame Patientenverfügung ausmacht und wer
geeignet ist, diese anzubieten", bestätigt Dr. med. Paul Brandenburg.
Brandenburg ist Geschäftsführer von DIPAT und Erfinder der inzwischen
häufig kopierten Online-Patientenverfügung. "Eine wirksame Verfügung,
kann nur aus ärztlicher Hand kommen. Sie bedarf laufender
Aktualisierung durch Fachärzte und muss jederzeit und überall über
das Internet abrufbar sein, um im Notfall sofort dem Arzt
vorzuliegen."
Übliche Patientenverfügungen erfüllen diese Kriterien nachweislich
nicht und sind im Ernstfall unwirksam. Der vom BSVS erarbeitete
Qualitätsstandard sei daher überfällig gewesen, so der Arzt
Brandenburg. "Denn mangels Kontrolle existiert leider eine Überzahl
unqualifizierter Anbieter. Als selbsternannte Vorsorgeexperten
versuchen sie, ein Geschäft mit der Unsicherheit der Menschen zu
machen. Dabei verkaufen sie unwirksame Verfügungen, die im Ernstfall
für Patienten gefährlich werden können. Teilweise arbeiten diese
Gesellschaften sogar mit Versicherungen zusammen, denen bisher
schlicht unabhängige Qualitätsrichtlinien fehlten."
Der ärztliche Onlinedienst DIPAT wurde unter anderem vom Deutschen
Ärzteblatt und dem Sächsischen Gesundheitsministerium als Fortschritt
gelobt.
Über DIPAT:
DIPAT Die Patientenverfügung ging Ende 2015 online. Ein
einzigartiges Online-Interview ermittelt umfassend den
Behandlungswillen des Nutzers und übersetzt ihn in präzise Fachtexte.
Der Nutzer erstellt seine Verfügung einfach und schnell von zu Hause
aus. DIPAT ist der einzigartige Onlinedienst, inkl. kostenfreier
Beratung, Hinterlegung, 24h Notfall-Service, Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung. Ein persönlicher Codeaufkleber auf der
Versichertenkarte stellt sicher, dass die DIPAT-Verfügung im Notfall
sofort sofort gefunden wird. Vertrauenspersonen werden bei Abruf
zudem automatisch per SMS alarmiert. Mehr Informationen: www.dipat.de
Pressekontakt:
presse@dipat.de
0341 / 392 93 560
DIPAT Die Patientenverfügung GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig
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