Anders als Lebensmittel sollten kürzlich
abgelaufene Medikamente nicht mehr verwendet werden. Sie rate
dringend dazu, sich an die Haltbarkeit von Arzneimitteln zu halten,
betont die stellvertretende wissenschaftliche Leiterin des
Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker in Eschborn, Dr. Mona Tawab,
im Apothekenmagazin "Baby und Familie". "Nur dann ist die Wirksamkeit
und die Unbedenklichkeit gewährleistet." Das Mindesthaltbarkeitsdatum
auf Nahrungsmittel bedeute, dass die Ware "mindestens" bis zu diesem
Datum bei korrekter Lagerung haltbar sei - und schließe nicht aus,
dass beispielsweise ein Joghurt auch darüber hinaus verzehrt werden
könne. "Bei Arzneien handelt es sich um ein Gewährleistungsdatum: Der
Hersteller übernimmt die Garantie auf Wirksamkeit, Verträglichkeit
und Qualität", so Tawab. Dieses Datum beruhe auf Stabilitätsstudien.
"Nach Ablauf des angegebenen Datums ist die Stabilität der Stoffe
nicht mehr 100-prozentig vorhanden."
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Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 7/2017 liegt in den
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