Die Firma Coloplast hat am 19. Juli 2017 eine
Pressemitteilung herausgegeben, die sich mit zwei Urteilen des
Landgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2017 in einer
Patentauseinandersetzung zwischen der Firma Coloplast A/S und
Hollister Inc. befasst. Da das betreffende Patent in weniger als zwei
Monaten abläuft, wäre es aus Sicht von Hollister äußerst bedauerlich,
wenn sich Coloplast entschließen sollte - was bisher nicht der Fall
ist - diese Urteile vorläufig zu vollstrecken. Die Vollstreckung der
Urteile würde erhebliche Beeinträchtigungen für Patienten nach sich
ziehen, da Coloplast hiermit Patienten ihre bisher gewohnten
Gesundheitsprodukte vorenthalten würde, auf die die Patienten für
ihren urologischen Gesundheitsbedarf angewiesen sind. Hollister
vertreibt die betreffenden VaPro Einmalkatheter seit über 8 Jahren
und Hollisters Infyna Einmalkatheter werden seit Mai 2017 vertrieben.
Es wäre bedauerlich, wenn Coloplast sich ungeachtet dessen
entschließen würde, die Urteile zu vollstrecken.
In ihrer Pressemitteilung hat Coloplast mitgeteilt, dass es
Hollister ab dem Zeitpunkt der Vollstreckung der Entscheidungen bis
einschließlich 18. September 2017 nicht gestattet sei, die VaPro und
Infyna Einmalkatheter weiter zu vertreiben. In Schreiben an
zahlreiche unserer Kunden und Vertriebspartner hat die Coloplast GmbH
diese außerdem aufgefordert, die VaPro und Infyna Einmalkatheter bis
zum 18. September 2017 nicht weiter zu verkaufen und gleichzeitig
ihre eigenen Katheterprodukte beworben. Wir bedauern sehr, dass sich
Coloplast in dieser Form an unsere Kunden und Vertriebspartner
richtet, (i) obwohl die genannten Urteile des Landgerichts Düsseldorf
nicht rechtskräftig sind, (ii) sich die Urteile nur gegen die
Hollister Inc. richten, nicht hingegen gegen unsere Vertriebspartner
oder andere Unternehmen und (iii) das Patent der Firma Coloplast
endgültig am Ende des 18. September 2017, d.h. in weniger als zwei
Monaten, abläuft.
Bei den genannten Urteilen handelt es sich um erstinstanzliche
Entscheidungen, gegen die Hollister bereits Berufung eingelegt hat.
Des Weiteren hat Hollister bereits im März 2017 vor dem
Bundespatentgericht Nichtigkeitsklage gegen das genannte Patent von
Coloplast eingereicht und beantragt, dieses Patent wegen fehlender
Schutzfähigkeit zu löschen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass
Gerichte in Frankreich und Spanien zuletzt durchgängig bei im
wesentlicher gleicher Sachlage zugunsten von Hollister entschieden
haben. Wir sind daher überzeugt, dass nach Abschluss der Verfahren
feststehen wird, dass Hollister mit dem Vertrieb der VaPro und Infyna
Einmalkatheter keine Patentrechte von Coloplast verletzt hat und dass
das Patent nicht rechtswirksam ist.
Für Hollister steht stets das Wohlergehen der Patienten an erster
Stelle und wir werden alle uns möglichen Maßnahmen ergreifen, um den
Bedürfnissen unserer Kunden und der Nutzer unserer Produkte gerecht
zu werden.
Pressekontakt:
Jeannette Zängerl
Marketing Manager
Hollister Kontinenzversorgung | Hollister Critical Care
Hollister Incorporated
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