fit und munter - Rentenversicherung, Krankenkassen und Krankenhäuser wollen Zugang zur Suchtrehabilitation verbessern

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Rentenversicherung, Krankenkassen und Krankenhäuser wollen Zugang zur Suchtrehabilitation verbessern


Alkohol-, drogen- oder von Medikamenten abhängige
Menschen sollen künftig nach einem qualifizierten Entzug im
Krankenhaus direkt in eine Einrichtung der ambulanten oder
stationären Suchtrehabilitation verlegt werden, wenn dies medizinisch
notwendig ist. Entsprechende Handlungsempfehlungen haben die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Rentenversicherung Bund
und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband,
der IKK e. V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau getroffen. Ziele des
sogenannten Nahtlosverfahrens: Durch eine effektive Organisation der
Anschlussversorgung sollen die Behandlung Abhängigkeitskranker
verbessert und die Versorgungsbereiche (Krankenhaus, Rehabilitation,
Suchtberatungsstellen) enger miteinander verzahnt werden. Von dem
"Nahtlosverfahren" profitieren Betroffene, die bei den beteiligten
Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern versichert sind. Die
konkrete Umsetzung soll nun auf Landesebene durch die Vertragspartner
(Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Krankenhäuser) zügig
beschlossen werden.

Leider nehmen viele suchtkranke Menschen nach einem qualifizierten
Entzug in einem Krankenhaus keine medizinische Rehabilitation in
Anspruch oder treten bewilligte Rehabilitationsleistungen nicht an.
Dies birgt das Risiko eines Rückfalls. Mit dem Nahtlosverfahren
wollen wir die Inanspruchnahme in der Suchtrehabilitation steigern
und den sogenannten Drehtüreffekt im Krankenhaus möglichst
vermeiden", erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, der
die Handlungsempfehlungen federführend für die anderen Verbände der
Krankenkassen verhandelt hat.

Dreh- und Angelpunkt ist das Krankenhaus, das wie bisher den
Reha-Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger
(Rentenversicherung oder Krankenkasse) sowie den ärztlichen Befund-
und Sozialbericht erstellt. In Abstimmung mit den
Rehabilitationsträgern und der aufnehmenden Reha-Einrichtung wird die
nahtlose Verlegung vom Krankenhaus in die Suchteinrichtung
organisiert. ''Herzstück'' des Nahtlosverfahrens ist die begleitete
Anreise des Patienten durch einen Mitarbeiter der Suchteinrichtung
oder einer Suchtberatungsstelle. Damit wollen wir erreichen, dass
alle Patienten tatsächlich ''ohne Umwege'' in der Rehabilitation
ankommen", so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Mit den Handlungsempfehlungen haben wir in Zusammenarbeit mit den
Suchtfachverbänden vereinbart, wie wir die Versorgung
Abhängigkeitskranker organisieren und verbessern wollen. Die
Empfehlungen enthalten Aussagen zur Leistungszuständigkeit, zur
Mitwirkung der Krankenhäuser und weitere Details zum
Nahtlosverfahren. Innerhalb von nur fünf Arbeitstagen sollen die
Rehaträger über den Rehabilitationsantrag entscheiden. Damit
beschleunigen wir das Verfahren und verbessern die Versorgung der
Versicherten. Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass die
Suchtkranken schneller als bisher in das Arbeitsleben integriert
werden können", so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen
Rentenversicherung Bund.



Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de

Original-Content von: Deutsche Rentenversicherung Bund, übermittelt durch news aktuell
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