Die ADKA (Bundesverband Deutscher
Krankenhausapotheker e.V.) hält im Gegensatz zur niedersächsischen
Krankenhausgesellschaft die verpflichtende Einführung des
Stationsapothekers zur Verbesserung der Patientensicherheit im
Krankenhaus für unerlässlich.
Das Gewinnstreben der Krankenhäuser darf nicht zu Lasten der
Patienten gehen. Das Krankenhaus hat die Pflicht, den Patienten die
beste Behandlung und Pflege zukommen zu lassen. Nirgendwo in Europa
gibt es so wenig Apotheker in Krankenhäusern wie in Deutschland! Von
ca. 50.000 Apothekern in Deutschland sind nur 2.000 Apotheker in den
Krankenhäusern angestellt. Während in Großbritannien im Durchschnitt
4,4 Apotheker pro 100 Betten im Krankenhaus beschäftigt sind, hat
Deutschland weniger als 0,4.
1.600 Pharmazeuten, die jährlich das Studium erfolgreich
abschließen, und ca. 50.000 aktive Apotheker in Deutschland entlarven
das Argument der Krankenhausgesellschaft, nicht ausreichend Apotheker
finden zu können. 180 Apotheker in drei Jahren wären nicht einmal 4%
der Studienabgänger, die ein extrem hohes Interesse an klinikscher
Pharmazie haben.
Die ADKA unterstützt nachdrücklich die Meinung der
niedersächsischen Apothekenkammer, die unmissverständlich die
Einführung des Stationsapothekers in den niedersächsischen Kliniken
fordert. Nach den Pflegemorden in Delmenhorst ist das ein längst
überfälliger Schritt zum Schutz der Patienten im Krankenhaus -
übrigens nicht nur für Niedersachsen.
Der Hochrisikoprozess der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus
bedarf als Fachmann den Krankenhausapotheker auf Station. Diese
Forderung als aktiver Patientenschutz steht auch in den European
Statements of Hospital Pharmacy, die einen breiten Konsens von
Patienten über Pflegende, Ärzte und Apotheker darstellt.
Ein Apotheker pro 300 Betten
Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftige
Stationsapotheker im Wesentlichen zu Fragen der Arzneimitteltherapie
bei Aufnahme und Entlassung, der Anwendung und des Verbrauchs von
Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie der
Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen beraten.
Stationsapotheker sollen die Weiterbildung zum "Fachapotheker für
Klinische Pharmazie" absolviert haben.
Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des geplanten
Gesetzes ist in jedem Krankenhaus in Niedersachsen sicherzustellen,
dass die Krankenhausapotheke in hinreichendem Verhältnis zur Anzahl
der Betten Stationsapotheker als präsente Beratungsperson auf den
Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt.
Konkret: Pro 300 Betten soll es zukünftig mindestens einen
Stationsapotheker geben!
Aus den Erfahrungen der europäischen Nachbarländer gilt es hier
ebenso zu lernen wie aus anderen Risikoprozessen, nur präventiv
lassen sich Schäden vermeiden und Risiken minimieren. Nach dem Unfall
braucht man keinen Sicherheitsgurt mehr anlegen!
Daher unterstützt die ADKA als Vertretung der deutschen
Krankenhausapotheker nachdrücklich die Gesetzesinitiative, die in
Niedersachsen nur beispielhaft die Entwicklung für Deutschland
voranbringen soll!
Pressekontakt:
Herr Jürgen Bieberstein
Bieberstein@adka.de
0176/57 999 814
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