Die heute präsentierten Vorschläge des
Sachverständigenrats (SVR) zur Reform der Notfallversorgung in
Deutschland stoßen beim Vorstandsvorsitzenden des
AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, auf Zustimmung. "Alle Beteiligten
sind sich einig, dass die Notfallversorgung neu aufgestellt werden
muss", sagt Litsch. Zwischen ambulanter und stationärer
Notfallversorgung gebe es zu wenig Transparenz und Zusammenarbeit,
oft herrsche Ineffizienz. Vielen Patienten fehle die Orientierung
zwischen den verschiedenen Anlaufstellen. "Jetzt liegen konstruktive
Vorschläge auf dem Tisch, mit denen wir zu klaren Strukturen,
einfachen Prozessen und klar definierten Zuständigkeiten kommen
können."
Den Verbandschef überzeugt vor allem der konsequente
sektorübergreifende Ansatz. Es sei wichtig, dass die Ersteinschätzung
der Krankheitsschwere und anschließende Wegweisung der Patienten in
einer integrierten Anlaufstelle erfolge. "Künftig müssen
niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser diese Aufgabe gemeinsam
wahrnehmen", erklärt Litsch. "Solche zentralen Anlaufstellen könnten
die heutige Trennung in ärztlichen Bereitschaftsdienst und
Notfallambulanzen überwinden."
Litsch begrüßt, dass diese integrierten Anlaufstellen nicht an
allen Krankhäusern angesiedelt werden sollen, sondern nur an
ausgewählten und qualifizierten Standorten. Die Präsentation des SVR
lasse aber die wichtige Frage nach der Steuerung auf Landesebene
bisher noch unbeantwortet. Derzeit sehe das Konzept vor, dass allein
die Länder einen Bedarfsplan für die Notfallversorgung erstellen.
Wichtige Fragen zur Sicherstellung und Steuerung blieben damit
allerdings offen. Vor diesem Hintergrund könne es keine ungedeckelten
Budgets geben. Litsch: "Ich warne davor, die Geburtsfehler der
Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung hier zu wiederholen."
In diesem Zusammenhang befürwortet Litsch einen gemeinsamen
Ausschuss aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und
Krankenhausgesellschaften auf Landesebene: "Nimmt man das Konzept der
sektorübergreifenden Notfallversorgung ernst, so kann es auch nicht
bei der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen
für die Sicherstellung bleiben."
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