Zum SPD-Antrag "Wahlfreiheit in der
Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein
ermöglichen" erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion, Beate Raudies: Hamburg macht es vor und will seinen
Beamten als erstes Bundesland vom 1. August 2018 an den Weg in die
gesetzliche Krankenversicherung ebnen. Ab dann können sich Hamburgs
Staatsdiener für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung
entscheiden. Damit ist ein erster Schritt hin zu einer solidarischen
Bürgerversicherung und damit zu mehr Gerechtigkeit geschafft. Wir
wollen, dass in Zukunft auch schleswig-holsteinische Beamte die Wahl
haben. Bislang waren Beamte gezwungen, sich privat zu versichern, um
Zuschüsse ihres Arbeitgebers zu erhalten. Wer freiwillig im
Solidarsystem der GKV versichert ist, trägt derzeit alle Kosten
alleine. Das ist ungerecht! Mit unserem Antrag fordern wir jetzt die
Regierungskoalition dazu auf, gleiche Bedingungen für gesetzlich
versicherte Beamte in den Nachbarländern herzustellen. Wir begrüßen,
dass sich Finanzministerin Monika Heinold bereits positiv zum
Hamburger Vorstoß geäußert hat.
Antrag
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die finanzielle Unterstützung in Form einer
pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamten zu schaffen, die
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Die Pauschale soll die Hälfte des nachgewiesenen
Krankenversicherungsbeitrages betragen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich hierzu mit der Freien
und Hansestadt Hamburg abzustimmen, um gleiche Bedingungen für
gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in den Nachbarländern
herzustellen.
Begründung:
Seit 2009 besteht auch für Beamtinnen und Beamte die Verpflichtung
zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine
private Krankenteilversicherung, die durch die Beihilfe ergänzt wird.
Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein, die sich alternativ zum
Bezug von Beihilfeleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichern oder versichern müssen, haben bisher den vollen
Versicherungsbeitrag selbst zu zahlen. Sie erhalten keinen
finanziellen Zuschuss vom Arbeitgeber. Damit tragen Beamtinnen und
Beamten die finanziellen Belastungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung bisher allein.
Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein sollen einen
freiwilligen, bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten. Um eine echte Wahlfreiheit zwischen privater und
gesetzlicher Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte
herzustellen und Benachteiligungen zu beseitigen, ist es notwendig,
dass das Land Schleswig-Holstein als Dienstherr eine
Arbeitgeberpauschale zu den Kosten der Gesetzlichen
Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte leistet. Die Wahl des
Zuschusses zur Gesetzlichen Krankenversicherung statt individueller
Beihilfe soll freiwillig für die Beamtinnen und Beamten sein, aber
endgültig.
Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Hessen sind
Vorreiter bei der Unterstützung von gesetzlich versicherten
Beamtinnen und Beamten. Nun ist es auch für Schleswig-Holstein Zeit,
Gerechtigkeit zwischen der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung bei Beamtinnen und Beamten des Landes
herzustellen. Dies ist auch ein wichtiger erster Schritt hin zu einer
gerechten und solidarischen Bürgerversicherung.
Die vorgesehene Regelung ist anfänglich mit Mehrkosten für das
Land Schleswig-Holstein verbunden, bewirkt aber langfristig
Einspareffekte, insbesondere bei älteren Pensionärinnen und
Pensionären.
Beate Raudies Bernd Heinemann
und Fraktion
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de
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