Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und der
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordern ein
gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. In
einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung schlagen die Verbände
eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder
und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des
Passivrauchens zu schützen. Messungen des Deutschen
Krebsforschungszentrums haben ergeben, dass die Giftstoffbelastung
durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch ist und selbst bei
leicht geöffnetem Fenster die Konzentration mancher toxischer
Partikel teils fünfmal so hoch ist wie in einer durchschnittlichen
Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des DKHW und des BVKJ
Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und
Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.
"Viele europäische Länder schützen Kinder und Jugendliche in
Fahrzeugen bereits durch ein gesetzliches Rauchverbot, beispielsweise
in Frankreich, Finnland, Großbritannien und Italien. Studien in
Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit
ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass
das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich
abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir unseren Kindern zuliebe
umgehend folgen", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen
Kinderhilfswerkes.
"Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben gegenüber unbelasteten
Kindern ein um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko, an Infektionen der
unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu
erkranken. Daneben kann Passivrauchen bei Kleinkindern zu
Mittelohrentzündungen führen. Ferner leidet bei den Kindern der
Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig. Auch das
Risiko für einen plötzlichen Kindstod wird durch Passivrauch deutlich
erhöht. Deshalb müssen besonders Kleinkinder, aber auch größere
Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt
werden", sagt Dr. med. Thomas Fischbach, Präsident des
Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte.
Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million
Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot
in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen
des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in
Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass
ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Konkret schlagen das Deutsche Kinderhilfswerk und der
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte folgende Formulierung für
die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung
vor:
§ 23a StVO
(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und
Jugendlichen verboten.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der
Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der
dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.
Der gemeinsame Appell mit gesetzlichem Formulierungsvorschlag des
Deutschen Kinderhilfswerkes und des Berufsverbandes der Kinder- und
Jugendärzte kann unter www.dkhw.de/rauchverbot sowie unter
www.bvkj.de/presse/forderungen-und-stellungnahmen/ heruntergeladen
werden.
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