Alarmierendes Ergebnis bei kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Angestellten: Beinahe jeder fünfte Befragte (19 %) gab an, in seinem Betrieb gebe es überhaupt keinen ausgebildeten Ersthelfer. Laut den Vorschriften zur Unfallverhütung der deutschen Berufsgenossenschaften ist ein Arbeitgeber verpflichtet, ab zwei unfallversicherten Beschäftigten vor Ort mindestens einen Ersthelfer bereitzustellen. Bei Verfehlung drohen ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße.
In Sachen Unfallverhütung scheinen Großunternehmen ab 500 Mitarbeitern ihre Hausaufgaben am besten zu machen: 88 Prozent der hier Tätigen kennen den Standort von Verbandkasten und Co. genau oder zumindest ungefähr, 86 Prozent könnten im Notfall den betrieblichen Ersthelfer unverzüglich kontaktieren.
Für die Studie befragte EARSandEYES im August 2017 1.700 Erwerbstätige zwischen 18 und 69 Jahren.