Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker
(ADKA e.V.) begrüßt das starke Signal, das vom DAT 2017 in Düsseldorf
zur strukturellen Förderung der Patienten- und
Arzneimitteltherapiesicherheit in deutschen Krankenhäusern ausgeht.
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Apothekertages sprach sich
mit einer sehr großen Mehrheit am Donnerstag in Düsseldorf dafür
aus, in allen deutschen Krankenhäusern als ein wesentliches
qualitätssicherndes Strukturelement zur systematischen Verbesserung
der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit vermehrt
Stationsapotheker einzusetzen.
Ausgangspunkt für den sehr konstruktiv und inhaltlich
anspruchsvoll von der Versammlung diskutierten grundlegenden Antrag
der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg war die aktuelle
Gesetzgebungsinitiative der niedersächsischen Landesregierung. Mit
dem Entwurf zur Novellierung des niedersächsischen
Krankenhausgesetzes (NKHG) ist die Einführung von
Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern als präsente
Beratungspersonen auf den Stationen und in den Funktionsbereichen des
Krankenhauses verpflichtend vorgesehen. Die gesetzliche Novellierung
des NKHG ist insbesondere auch auf die Arbeit des "Sonderausschusses
zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes" des
niedersächsischen Landtages zurückzuführen.
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.)
unterstützt gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Niedersachsen
(Präsidentin, Frau Magdalene Linz) die seit Monaten in Niedersachsen
geführte Diskussion zur Novellierung des NKHG. "Eine wirtschaftliche,
effektive und zugleich sichere Arzneimitteltherapie im Krankenhaus
kann aber bestmöglich nur erreicht werden, wenn Apotheker über die
Arzneimittel-Logistik hinaus mit den Ärzten und Pflegekräften im
multiprofessionellen Team eng zusammenarbeiten", betonte auch
Magdalene Linz, bereits mehrfach im Zuge der Diskussion um die
Novellierung des NKHG.
Der vom DAT 2017 in Düsseldorf verabschiedete Antrag (Drucksache
2.5.1.) im Wortlaut: "Die Hauptversammlung der deutschen
Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber
auf, die niedersächsische Initiative (Einführung von
Stationsapothekern für die Erhöhung der Qualität der
Arzneimitteltherapie sowie der Patientensicherheit) durch eine
bundesgesetzliche Verankerung auszuweiten. Es müssen überall in
Deutschland Voraussetzungen geschaffen werden, welche es
Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken
ermöglichen, ausreichend Apotheker vorhalten zu können, um Aufgaben
der Klinischen Pharmazie, insbesondere als präsente
Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker, erfüllen zu können."
Die ADKA vertritt die Interessen von mehr als 2.000 deutschen
Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die
größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller
Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden
Sie unter http://www.adka.de
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Präsident Rudolf Bernard, praesident@adka.de
Geschäftsführer Jürgen Bieberstein, gf@adka.de
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