> Gesundheits- und Sozialministerien in Bund und Ländern fordern mehr Qualität bei der Behandlung von Patienten und Pflegebedürftigen - und dennoch erfolgt immer stärker die Ausgrenzung, Verweigerung und Verschleppung von notwendigen stationären oder ambulanten Behandlungen und Leistungen.
Ein drastisches Beispiel: Eine Seniorin stürzt und muss deshalb in stationäre Behandlung. Danach wird diese Patientin in eine stationäre Rehabilitation gebracht. Dort erfolgte keine körperliche Untersuchung, weder bei Aufnahme noch Entlassung. Trotz offener Stellen an den Beinen, die vom Sturz verursacht worden waren, wurden am dritten Tag Bewegungsbäder verordnet und nur auf Intervention der Angehörigen abgesetzt. Die Mitarbeiter der Pflege rieten der Patientin, die offenen Wunden an den Beinen und andere Hautreizungen doch mit Nivea Creme zu behandeln. Trotz Intervention der Angehörigen wurden dann doch Bewegungsbäder in einem viel zu kalten Badewasser angesetzt. Diese führten bei der Patientin zu einer Blasenentzündung. Die Symptome traten an einem Samstagvormittag auf. Am Wochenende war aber kein Arzt anwesend und das Labor war auch geschlossen.
Somit konnte erst am Montag untersucht werden; eine Antibiotika-Therapie wurde angeordnet. Auch nach der Entlassung musste die Therapie mit Antibiotika fortgesetzt werden, die Verdauungsorgane der Patientin stark belastete.
Durch den Sturz der Seniorin war die Nutzung von Kompressionstrümpfen vorgeschrieben wegen Stauungsödemen, Ulcus cruris mit operativer Transpantatdeckung. Diese konnten aber von der Reha- Klinik nicht besorgt werden. Stattdessen erhielt die Patientin einfache Kompressionstrümpfe, die eigentlich nur für den Kurzzeiteinsatz vor, während und nach operativen Eingriffen zum Einsatz gebracht werden. Ferner setzte die Klinik vom Hausarzt verordnete Schmerzmittel ab. Im Entlassungsbericht, den die Angehörigen extra anfordern mussten, ist dies aber nicht erwähnt. Auch findet sich kein Hinweis auf die Verabreichung von Antibiotika oder ein Hinweis zu den Laborbefunden. Die telefonische Rücksprache mit der Reha-Klinik ergab, dass es keine Laborwerte gebe, da auch keine Untersuchung durchgeführt worden sei.
Leider erging es der Frau auch nach Entlassung aus der Reha nicht besser: der Hausarzt verordnete zwar die notwendigen Kompressionstrümpfe. Diese wurden aber erst nach 4 Wochen von einem Mitarbeiter eines Sanitätsfachgeschäftes vermessen und in Auftrag gegeben. Die Lieferung steht nach über 3 Monaten Wartezeit noch aus. Der verordnete Haltegriff im Bad wurde vom Sanitätsfachgeschäft in einer falschen Ausführung erst 2,5 Monate nach der Entlassung aus der Reha- Klinik geliefert und angebracht.
Wegen der miserablen Behandlung in der Reha und der mangelhaften Koordination zwischen Hausarzt, Krankenkasse und Lieferanten ist nun bei der Seniorin der Einsatz der Hauskrankenpflege notwendig.
Für den Präsidenten der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP, Wolfram - Arnim Candidus, ist dieser extreme Fall der Beweis für verdeckte Rationierung durch schlechte Qualität in nicht für die Geriatrie ausgerichteten Rehabilitationskliniken und durch Verzögerungen von Leistungen. Der Preisdruck der gesetzlichen Krankenkassen und die einseitige Beurteilung der Leistungen der notwendigen Rehabilitation durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen führen zu diesem Dilemma für die Patienten. Hinzu kommt, dass qualifizierte Rehabilitationskliniken wegen der hohen Leistung und der damit verbundenen qualitativ hohen Rehabilitation der Patienten ausgegrenzt werden.
Dieser Irrsinn führt zu Lasten des gesamten Systems und erst Recht zu Lasten der Patienten und ihrer Angehörigen.
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
Tel. 06252-94298-0/ Presseanfragen -12
Fax 06252-94298-29
E-Mail info@dgvp.de
Internet www.dgvp.de