fit und munter - Entlassrezept ab 1. Oktober 2017 in Apotheken: Praxistest zum Patientenwohl steht noch aus (FOTO)

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Entlassrezept ab 1. Oktober 2017 in Apotheken: Praxistest zum Patientenwohl steht noch aus (FOTO)



Ab 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren
Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel
zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben.
Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem
Jahr 2015 umgesetzt. Das Entlassrezept soll dem Patienten
ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor
einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Durch den Aufdruck
"Entlassmanagement" ist das neue rosa Rezept von ambulanten
Verordnungen zu unterscheiden.

Ansonsten gelten jedoch zahlreiche Sonderregelungen: So dürfen die
Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der
Arzneimittel verschreiben, und das Entlassrezept muss innerhalb von
drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Ein Patient, der an
einem Freitag aus dem Krankenhaus mit einem Entlassrezept für
Medikamente entlassen wird, muss diese Verordnung also spätestens am
Montag in der Apotheke einlösen. Beim Einlösen von Entlassrezepten
hat jeder Patient die freie Apothekenwahl in ganz Deutschland.

"Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun
zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab", sagt
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
"Die Apotheker begrüßen diesen Fortschritt ausdrücklich. Entscheidend
wird jedoch die Alltagstauglichkeit des Entlassrezepts sein, damit
die Versorgung der Patienten in den Apotheken auch tatsächlich
funktioniert."

Becker äußert Zweifel an der reibungslosen Umsetzung einiger
Detailregelungen, die von den Verbänden der Krankenkassen,
Vertragsärzte und Krankenhäuser in einem Rahmenvertrag ausgehandelt
wurden: "Ein Beispiel: Entlassrezepte für Arzneimittel haben eine
andere Gültigkeitsdauer als solche für Hilfsmittel. Solche Punkte
müssen noch bearbeitet werden, um eine sichere und reibungslose
Versorgung der Patienten zu garantieren."

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004 132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004 137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
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