Schon heute fallen 75 Prozent der Arzneimittel in
das Festbetragssystem. Dieses System trage dazu bei, dass
patientenrelevante Weiterentwicklungen von Arzneimitteln - wie
altersgerechte Darreichungsformen - nicht honoriert werden, so Dr.
Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V.: "Das
Festbetragssystem verhindert, dass Innovationen beim Patienten
ankommen." Er nimmt damit Bezug auf den heute vorgestellten
Arzneimittelverordnungsreport und die damit verbundene Forderung,
noch mehr Festbetragsgruppen zu bilden.
Zudem seien auch die im Report beanstandeten Kosten für
Arzneimittel relativ zu sehen. Wenn man die Arzneimittelausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt betrachtet, sind
diese seit Jahren nur moderat gestiegen - nach Zahlen des
Bundesministeriums für Gesundheit im ersten Halbjahr 2017
beispielsweise nur um 3,2 Prozent gegenüber 3,7 Prozent der
durchschnittlichen Ausgaben der GKV.
Kortland weist auch auf den wichtigen Stellenwert der Orphan Drugs
hin. Die Besonderheit bei diesen Arzneimitteln ist die sehr kleine
Patientengruppe. Dementsprechend können klinische Studien nur an
einer begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden. "Damit auch
diese Patientengruppen vom medizinischen Fortschritt profitieren,
gibt es den sogenannten Orphan-Drug-Status. Ansonsten würde ihnen nur
eine unzureichende Arzneimitteltherapie zur Verfügung stehen", sagt
Kortland.
Bevor die europäische Arzneimittelagentur EMA eine solche
Zulassung vergibt, prüft sie genau, ob der Nutzen des Arzneimittels
die Risiken überwiegt. "Fällt das Ergebnis negativ aus, erhält das
Arzneimittel trotz Orphan-Drug-Status keine Zulassung", sagt
Kortland. Zudem müssen Arzneimittel-Hersteller auch nach der
Zulassung verpflichtend weitere Daten zur Patientensicherheit und
Evidenz erheben. Bei einem zu großen Patientenrisiko kann die EMA dem
Arzneimittel die Zulassung jederzeit entziehen.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
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