Wer bei längerer Krankheit von der Kasse
Krankengeld erhält, muss seinen Anspruch darauf unbedingt lückenlos
nachweisen. Beträgt die Lücke auch nur einen Tag, verliert der
Patient nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V seinen Anspruch.
"Alle denken, sie bekommen nur für diesen einen Tag kein
Krankengeld", erklärt die juristische Leiterin der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland (UPD), Heike Morris, im
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". "Es ist für sie
unvorstellbar, dass die Leistung komplett beendet wird." Daher muss
jeder Bezieher von Krankengeld unbedingt eine Regel einhalten:
spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der letzten
Krankschreibung zum Arzt gehen und sich seine Arbeitsunfähigkeit
erneut attestieren lassen. Zwar dürfen Ärzte das im Prinzip bis zu
drei Tage rückwirkend. Doch beim Krankengeld greift diese Regel
nicht.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2017 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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