Bereitschaftsdienst - Der Patient ist kein Notfall, aber er
braucht eine ärztliche Behandlung. Und: Die Praxen sind geschlossen.
Wohin soll er sich wenden? Die Antwort: An den ärztlichen
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wer
nicht weiß, wo er die richtige Hilfe findet, wählt die bundesweite
Bereitschaftsdienstnummer 116117.
"Unsere Kolleginnen und Kollegen machen je nach regionaler
Organisation des Bereitschaftsdienstes Hausbesuche, betreiben
Notfallpraxen oder arbeiten in Bereitschaftsdienstzentren der KVen",
erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Mittwoch in Berlin. Der
Anlass dafür sind die bundesweiten Tage des Bereitschaftsdienstes mit
vielen Aktionen der KVen. "Wir zeigen aber nicht nur, was die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hier Enormes leisten. Wir haben
auch Vorschläge, wie wir den Bereitschaftsdienst für die Zukunft
ausbauen wollen", ergänzte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Dr. Stephan Hofmeister.
Viele Bürger wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie
zwar kein Notfall sind, aber trotzdem außerhalb der
Praxisöffnungszeiten eine ärztliche Behandlung brauchen. Die Folge:
Zu viele gehen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, wo sie
aber nicht hingehören. "Schon heute behandelt der ärztliche
Bereitschaftsdienst zehn Millionen Patienten jedes Jahr. Schon heute
wählen über sieben Millionen Anrufer die bundesweite Nummer 116117.
In diesem Jahr werden wir uns der Marke von fast acht Millionen
nähern. Es geschieht also schon jede Menge, aber wir haben uns
gemeinsam mit den KVen noch viel vorgenommen. Anstatt zu klagen,
wollen wir gestalten", sagte KBV-Chef Gassen.
"Gemeinsam haben wir klare Vorstellungen entwickelt", führte Dr.
Hofmeister aus. "Dazu gehört, die Rufnummer 116117 rund um die Uhr zu
schalten, um Bürger, die kurzfristige ärztliche Behandlung suchen,
über das Telefon in die richtige Versorgungsebene zu leiten. Der
zweite Paradigmenwechsel, den wir ins Auge fassen, ist die
Konzentration von einer begrenzten Zahl von Portalpraxen an Kliniken,
die gemeinsam von Vertragsärzten und Klinikärzten betrieben werden.
So erst ergeben Portalpraxen einen Sinn: Ambulante Notfallversorgung
findet dann ausschließlich dort statt", sagte er. Beide Vorstände
stellten klar, dass es nicht eine bundeseinheitliche Lösung gebe.
Vielmehr wüssten die jeweiligen KVen am besten, wie die passenden
Lösungen vor Ort aussehen könnten.
Zum Hintergrund:
Im Rahmen des heutigen Tages wird zum Thema Bereitschaftsdienst
eine Reihe von Medienaktionen sowohl bundesweit als auch regional
umgesetzt. Die KBV hat ein Infopaket für Arztpraxen zusammengestellt.
Dieses enthält die aktuelle Ausgabe des Patientenmagazins "Zimmer 1"
und ein Praxisposter zur bundesweit einheitlichen
Bereitschaftsdienstnummer 116117. Gerade letzteres soll den Patienten
im Wartezimmer vermitteln, zu welchem Anlass sie die 116117 und wann
den Notruf 112 wählen. Mehr Informationen zur Kampagne und zur 116117
finden Sie auf folgenden Seiten: www.ihre-aerzte.de und
www.116117info.de.
Zu den Aktionstagen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes äußerte
sich auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Video-Interview mit
KV-on: http://www.kbv.de/html/31409.php. KV-on sprach außerdem mit
Martin Schmidt, dem Teamleiter der Leitstelle des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes der KV Berlin, über seine Arbeit. Das Video
dazu finden Sie hier: http://www.kbv.de/html/31416.php.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im
Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische
Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland
sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen
und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise
zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum
der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als
Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem
wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter
www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter
www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.
Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240
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