In der kommenden Legislaturperiode - somit ab 2018 - soll das
E-Health-Gesetz um einen zweiten Teil ergänzt werden. Zentrale Punkte
sind die elektronische Patientenakte sowie eine Kostenerstattung für
die Einrichtung der Telematik-Infrastruktur.
Details zu dem neuen Gesetz wurden von Stefan Bales,
Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit, am 26. September
2017 anläßlich der Fachtagung "eHealth.NRW - Das digitale
Gesundheitswesen" erstmals bekanntgegeben.
Demnach sollen in der neuen Legislaturperiode nun die digitale
Patientenakte sowie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) auf
breiter Basis eingeführt werden. Wichtig sei auch, dass eine Lösung
bereitsteht, um die digitale Patientenakte für den Patienten
einsehbar zu gestalten. Zusätzlich ist der Start zweier weiterer
Anwendungen geplant, die auch versorgungsrelevant sind - somit also
Ärzten und Patienten erstmal auch einen ganz konkreten Mehrwert der
Digitalisierung bringen werden: Laut Stefan Bales handelt es sich
dabei um den elektronischen Medikationsplan und das
Notfalldatenmanagement (NFDM).
Die Zeit drängt für Kliniken und Ärzte, da das E-Health-Gesetz
einen straffen Plan vorgibt: Bis Ende 2018 sollen alle Praxen in
Deutschland mit der Telematik-Infrastruktur ausgestattet sein. Ein
auch im Kundenkontakt mit ClinicAll immer wieder geäußerter
Problempunkt sind dabei die nicht unerheblichen Kosten, die im Rahmen
der Einführung der neuen Technologien unvermeidlich sind. Aber auch
hier kündigte Stefan Bales an, dass es eine Kostenerstattung geben
soll - wie diese im Detail aussieht, wird noch zu einem späteren
Zeitpunkt konkretisiert werden.
Weitere Details zu der Ankündigung des E-Health Gesetzes Teil II
finden Sie aktuell auf http://aerzteblatt.de.
Wir von ClinicAll haben uns gerade in den letzten Jahren bereits
verstärkt in Kooperation mit verschiedenen Kliniken mit der
Digitalisierung des Gesundheitswesens auseinandergesetzt und
zahlreiche innovative Lösungsansätze verwirklichen können. Mit
unserem Portfolio bieten wir Kliniken für die neuen Herausforderungen
des E-Health Gesetzes ein unverzichtbares, zukunftsweisendes Angebot.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Im September besuchte uns Hermann Gröhe bei ClinicAll: In der
Gesprächsrunde mit anwesenden Klinikbetreibern wurden Möglichkeiten
und Schwierigkeiten der Digitalisierung sowie das E-Health-Gesetz
angeregt diskutiert. Weitere Informationen erhalten Sie gerne direkt
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