fit und munter - Vorsicht Greencard: Die Pflichten und Nachteile - USAG24, Inc

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Vorsicht Greencard: Die Pflichten und Nachteile - USAG24, Inc

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern

Greencard - und dann sorglos in Florida leben und arbeiten? Nicht ganz, denn mit der Karte kommen eine ganze Menge Pflichten. Und im Einzelfall sogar handfeste Nachteile.

Lebensmittelpunkt
Man muss als Greencard-Halter seinen Lebensmittelpunkt in den USA haben. Das heißt, man sollte die meiste Zeit des Jahres hier ansässig sein und auch alles haben, was ein Leben ausmacht: Haus, Auto, Arbeit, Bankkonten, Versicherungen und Steuererklärungen. Wer eine Greencard gewinnt, muss in absehbarer Zeit seine Zelte im Heimatland abbrechen und in die USA ziehen.

Identitätsnachweis
Auch Greencard-Halter müssen bei jeder Einreise inzwischen Fingerabdrücke und Foto über sich ergehen lassen. Und das neue »Global Entry Program«, das einen nach Einreichung weiterer Informationen, einer Zahlung von 100 Dollar und einem persönlichen Interview bei der »Customs and Border Protection« davon ausnehmen sollte, gibt es bisher nur an wenigen US-Flughäfen.

Strafrecht
Selbst wenn Sie die Greencard erhalten haben, sollten Sie sich bestimmter Unterschiede gegenüber einem amerikanischen Staatsbürger bewusst sein. So können etwa Verurteilungen schwerwiegende Folgen für Ihren Status haben. Straftatbestände, welche als Betrug, Gewalttatbestände oder Verbrechen eingestuft werden oder Drogen beinhalten, können zu Festnahme und Ausweisung führen. Auch Verkehrsdelikte, vor allem Fahren im angetrunkenen Zustand, sind alles andere als Kavaliersdelikte.

Steuern: Einkommen- und Erbschaftsteuer
Als Halter einer Greencard muss man eine persönliche US-Steuererklärung wie jeder andere steuerpflichtige Amerikaner abgeben (IRS-Formular 1040), das heißt, sein weltweites Einkommen (inklusive Spekulationsgewinne, Mieteinnahmen etc.) in den USA deklarieren. Die Möglichkeit der Non-resident-Einkommensteuererklärung (1040NR) gibt es dann nicht mehr.

Greencard-Halter sollten sich auch mit dem Thema Erbschaftsteuer beschäftigen. Wer etwa in Florida eine »Homestead Exemption« beantragt (Schuldnerschutz und Steuerbegünstigung für das Eigenheim), muss bei Gericht eine »Declaration of Domicile« einreichen, eine Erklärung, dass man Florida als seinen Hauptwohnsitz betrachtet. Das bedeutet im Klartext: Die US-Erbschaftsteuer wird auf weltweite Nachlasswerte erhoben.

Rückgabe der Greencard
Wer über die Dauer von 15 Jahren mindestens acht Jahre lang Greencard-Halter war und die Greencard zurückgeben möchte, darf nicht über ein steuerbares Einkommen von über 127.000 Dollar oder Vermögen über zwei Millonen Dollar verfügen. Ansonsten wird von den US-Behörden automatisch angenommen, dass die Greencard aus steuerlichen Gründen zurückgegeben wird. Die darauf stehende Strafe: Man darf sich während der folgenden zehn Jahre nicht länger als 30 Tage pro Jahr in den USA aufhalten, ansonsten fällt man wieder in die volle Steuerpflicht.


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