Trotz neuer Rabattverträge von großen Krankenkassen hat sich die
Zuzahlungssituation für gesetzlich versicherte Patienten in den
vergangenen Monaten kaum merklich entspannt. Nur jedes vierte
Rabattarzneimittel (24,5 Prozent) ist derzeit zur Hälfte oder
komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das entspricht 5.184
von 21.201 unter Rabattvertrag stehenden Arzneimitteln. Zur
Jahresmitte 2017 waren es 23,7 Prozent. Seit Inkrafttreten der
Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln vor
zehn Jahren ist die Befreiungsquote somit kontinuierlich gesunken. Im
Jahr 2008 lag sie noch bei 60 Prozent.
Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nimmt das
Volumen der Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche
Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, zu. Im
Jahr 2016 waren es 2,1 Mrd. Euro, im Jahr 2011 lag der Betrag noch
bei 1,8 Mrd. Euro. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch
Rabattverträge dagegen rund 3,9 Mrd. Euro eingespart - Tendenz
steigend.
"Neue Rabattverträge sind jedes Mal eine Chance für Krankenkassen,
ihre Versicherten von Zuzahlungen zu entlasten und damit die
Akzeptanz für die Umstellung der Medikation auf andere, günstigere
Präparate zu erhöhen", sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend
Groeneveld. "Die Kostenvorteile der Kassen aus den Rabattverträgen
steigen an. Jedes Jahr sparen sie mehrere Milliarden Euro dadurch
ein. Leider werden die Vorteile nicht unmittelbar an die Patienten
weiter gegeben." Groeneveld weiter: "Die Versorgung der Patienten
durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert,
und es gibt auch zusätzlichen Erklärungsbedarf. Vermeidbar wären
dabei Erklärungen zur Zuzahlung."
Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt
dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die
Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der
Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt. Die
Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten
bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in
Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden -
entweder komplett oder zur Hälfte.
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