fit und munter - Ernährungsberatung muss gesetzlich definiert und geschützt werden

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Ernährungsberatung muss gesetzlich definiert und geschützt werden

Unqualifizierte Ernährungsberatung gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung - Diätassistenten sind Ernährungsberater mit qualifizierter Ausbildung
Wenn es um die prophylaktische Ernährungsweise und Diätetik geht, sind staatlich geprüfte Diätassistenten, Ernährungsberater DGE und spezialisierte Ernährungswissenschaftler die besten Ansprechpartner. Bedauerlicherweise ist die Ernährungsberatung in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, definiert und geschützt. Auch die Bezeichnung Ernährungsberater ist nicht geregelt. Jeder kann Ernährungsberatung anbieten und sich als Ernährungsberater bezeichnen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt. Da im EU-Land Österreich sowohl die Ernährungsberatung bei gesunden Menschen und die Ernährungsberatung von Kranken (vulgo Diätberatung oder diätetische Beratung) gesetzlich definiert sind, kann daraus abgeleitet werden, dass dies auch in der Bundesrepublik Deutschland möglich wäre. In vielen anderen europäischen Ländern wie beispielsweise der Schweiz gibt es für die Ernährungsberater ebenfalls eine gesetzliche Regelung beziehungsweise sind die Erbringer der Diät- und Ernährungsberatung gesetzlich definiert. In Deutschland ist das nicht der Fall. Daher kann jeder Ernährungsberatung anbieten und sich als Ernährungsberater bezeichnen. Diese Situation ist unhaltbar, erläutert der Vorsitzende des Deutschen Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik Sven-David Müller (staatlich geprüfter Diätassistent, Diabetesberater der Deutschen Diabetes Gesellschaft und Master of Science in Applied Nutritonal Medicine). Dabei hat die Ernährungsweise entscheidende Auswirkungen auf die Gesundheit, kann zu Krankheiten führen und sie beeinflussen. Schon jetzt fließt nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit rund jeder dritte Euro im Gesundheitswesen in die Therapie ernährungsbedingter Erkrankungen. Zudem sind zirka zwei Drittel der Todesfälle auf Fehlernährung sowie ernährungsbedingte Krankheiten zurückzuführen.



Die Berufsgruppe der staatlich geprüften Diätassistenten ist hervorragend auf die qualifizierte Diät- und Ernährungsberatung vorbereitet. Wie keine andere Berufsgruppe in Deutschland sind sie durch ihre dreijährige Ausbildung optimal im Bereich Ernährung und Diätetik qualifiziert. Diätassistenten sind seit rund 80 Jahren kompetente Ansprechpartner für ernährungsbedingt erkrankte Menschen. In den Jahren 1937 und 1938 gab es erstmals in Deutschland entsprechende gesetzliche Regelungen für den Berufsstand der Diätassistenten.



Ärzte sind bestallt die Heilkunde auszuüben. Das Heilpraktikergesetz sieht eine eingeschränkte Heilkundeausübung ebenfalls vor. Beide Berufsgruppen sind auch in der Ernährungstherapie tätig. Für die Ernährungsberatung ist ihre Qualifikation in der Regel durch ihr Studium beziehungsweise Ausbildung nicht ausreichend. Viele Ärzte arbeiten mit Diätassistenten und spezialisierten Ernährungswissenschaftlern zusammen. Zudem lassen sich auch staatlich geprüfte Diätassistenten und auch auf Ernährungsberatung spezialisierte Ernährungswissenschaftler nach Heilpraktikerausbildung und entsprechender Prüfung nieder. Vor diesem Hintergrund muss bei Heilpraktikern im Einzelfall geprüft werden, ob sie für die Ernährungsberatung ausreichend qualifiziert sind. Viele Mediziner haben das BÄK-Curriculum Ernährungsmedizin absolviert und bezeichnen sich als Ernährungsmediziner. Ihnen wird natürlich von der Bevölkerung eine besondere Qualifikation zugetraut. Aber der Kurs umfasst gerade einmal 80 Zeitstunden und daraus kann keine besonders gute Qualifikation für die Ernährungsberatung abgeleitet werden. Ernährungsmediziner gerade einmal Grundkenntnisse im Ernährungs- und Diätetikbereich, die natürlich nötig sind, eine adäquate Ernährungsinformation geben zu können und eine Ernährungstherapie einleiten zu können. Für die Ernährungsberatung arbeiten Ernährungsmediziner in der Regel mit staatlich geprüfen Diätassistenten zusammen. Um die gerade einmal 80 Zeitstunden "Zusatz-Weiterbildung" sinnvoll in einen Vergleich setzen zu können, informiert Sven-David Müller darüber, dass staatlich geprüfte Diätassistenten innerhalb der dreijährigen Ausbildungszeit an Diätlehranstalten laut Gesetz über den Beruf des Diätassistenten 3.050 Stunden in der Theorie und 1.400 Stunden in der Praxis ausgebildet werden. Das sind insgesamt 4.450 Zeitstunden á 60 Minuten und damit 55,6-mal so viel Informationsvermittlung wie bei Ernährungsmedizinern. Eine diätetische Beratung oder weitreichende Ernährungsschulung beziehungsweise Ernährungsberatung ist Medizinern, Apothekern oder Heilpraktikern in der Regel kaum möglich, da ihre Qualifikation schlicht und ergreifend unzureichend ist. In jedem Falle ist es für Ärzte, Apotheker und auch Heilpraktiker aber sehr wichtig, sich im Bereich Ernährungsmedizin, Diätetik, Ernährungsberatung und Ernährungstherapie weiterzubilden, um optimal mit qualifizierten Ernährungsfachkräften wie beispielsweise staatlich geprüften Diätassistenten und auf Ernährungsberatung spezialisierten Ernährungswissenschaftlern gut zusammenarbeiten zu können und beispielsweise eine Ernährungstherapie einleiten oder eine Ernährungsberatung anordnen zu können.



Staatlich geprüfte Diätassistenten sind kompetente Ansprechpartner

Die momentan gültige Fassung des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten stammt aus dem Jahr 1994. Im Gegensatz zu beispielsweise Ernährungswissenschaftlern sind staatlich anerkannte Diätassistenten in Deutschland auch als Heilberufler anerkannt. Die dreijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Diätassistenten ist im Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) [20] geregelt. Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Diätassistenten soll gemäß §3 DiätAssG entsprechend der Aufgabenstellung des Berufsbildes insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen.



Optimale Weiterbildung: Ernährungsberater DGE

Um praxisorientiert beraten zu können, sollten Ernährungswissenschaftler und andere akademische "Ernährungsspezialisten" mit Diplom- oder Master-Abschluss in jedem Falle die Fortbildung zum Ernährungsberater DGE absolvieren. Qualifizierte Ansprechpartner im Bereich Diät- und Ernährungsberatung sind in jedem Falle die staatlich geprüften Diätassistenten. Sie profitieren natürlich ebenfalls von der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. angebotenen Weiterbildung zum Ernährungsberater DGE und auch von einem Studium im Ernährungsbereich auf Bachelor- oder Masterniveau. Weitere Informationen zur Gesundheitsförderung, zur Diätetik im Sinne der Lehre einer gesunden Lebensführung und zum Online-Beitritt zum Deutschen Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik e. V. sind unter http://www.dkgd.de/onlinebeitritt.html abzurufen.
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