Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung
betrugen im Jahr 2016 rund 87,8 Milliarden Euro. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,3 % mehr als im
Jahr 2015 (84,2 Milliarden Euro).
Umgerechnet auf rund 19,5 Millionen Patientinnen und Patienten,
die 2016 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die
stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 497 Euro
und damit um 2,7 % höher als im Jahr zuvor (4 378 Euro).
Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich im Jahr 2016 auf
101,7 Milliarden Euro (2015: 97,3 Milliarden Euro). Sie setzten sich
im Wesentlichen aus den Personalkosten von 61,1 Milliarden Euro (+
4,4 % gegenüber 2015), den Sachkosten von 37,9 Milliarden Euro (+ 4,7
%) sowie den Aufwendungen für den Ausbildungsfonds von 1,4 Milliarden
Euro (+ 6,3 %) zusammen. Weitere 1,3 Milliarden Euro entfielen auf
Steuern, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie auf Kosten der
Ausbildungsstätten. In den Gesamtkosten waren Ausgaben für
nichtstationäre Leistungen (unter anderem Kosten für die Ambulanz
sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 13,8
Milliarden Euro enthalten.
Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in
Brandenburg mit 4 055 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5 232
Euro am höchsten. Diese regionalen Unterschiede sind auch strukturell
bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und
Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst. Die deutlichste
Steigerung der stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr
gab es in Sachsen mit + 5,1 %. Im Saarland gab es einen geringfügigen
Rückgang der Kosten um 0,1 %.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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Ute Bölt, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 07, www.destatis.de/kontakt
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