fit und munter - Winterreifenmuffel werden zur Kasse gebeten / Bei Verstößen drohen vor allem im Ausland hohe Geldbußen

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Winterreifenmuffel werden zur Kasse gebeten / Bei Verstößen drohen vor allem im Ausland hohe Geldbußen


60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in
Flensburg riskieren Autofahrer, die jetzt trotz winterlicher
Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot
betrifft auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße
von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Wer
mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die
Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich
kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen
haben.

Im europäischen Ausland sind die Strafen für Verstöße gegen die
Winterreifenpflicht teils deutlich höher. In Tschechien etwa werden
bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro
fällig. In Österreich kann das Bußgeld in besonders schweren
Einzelfällen bis zu 5.000 Euro betragen.

Autofahrer müssen in Österreich von Anfang November bis 15 April
bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben.
Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und
Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern
vor, was der Empfehlung des ADAC auch für deutsche Autofahrer
entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6
Millimeter Profil.

Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz.
Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten
Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem
Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer
eine erhebliche Mithaftung.

In Tschechien gilt seit 1. November bis 31. März eine allgemeine
Winterreifenpflicht.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder
vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen
Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier
entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine
Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle
Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet
Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus
vorgeschrieben.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
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Pressekontakt:

Katrin Müllenbach-Schlimme
ADAC e.V.
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme@adac.de

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