fit und munter - Vollgelaufene Keller: Bei Sanierungen Experten zurate ziehen / TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung durch Fachmann / Umweltbundesamt empfiehlt persönliche Schutzmaßnahmen bei Sanierung

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Vollgelaufene Keller: Bei Sanierungen Experten zurate ziehen / TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung durch Fachmann / Umweltbundesamt empfiehlt persönliche Schutzmaßnahmen bei Sanierung


Überschwemmungen in Flussnähe sowie Gewitter und
Starkregen verursachen jedes Jahr beträchtliche Schäden an Gebäuden.
Oft dringen schadstoffbelastetes Wasser und Schlamm in Keller- und
Wohnräume ein. "Die Beurteilung der Schadstoffsituation und Sanierung
sollte daher einem Fachmann überlassen werden", sagt Volker Gutzeit,
TÜV Rheinland-Experte für Gefahrstoffe, Mikrobiologie und Hygiene.
Der Grund: Die Zusammensetzung solcher Schlämme hängt dabei stark vom
Standort ab. So ist beispielsweise bei Gebäuden nahe
landwirtschaftlicher Nutzungsflächen eine erhöhte Konzentration von
Nitrat zu erwarten, das in Düngemitteln verwendet wird und neben
Fäkalbakterien insbesondere in Gülle vorhanden ist. Die
eingeschwemmten Chemikalien oder Mikroorganismen können, je nach Art,
zu Gesundheitsrisiken für Menschen und Belastungen der Umwelt führen.

Schutzvorkehrungen treffen und Schadstoffe bereinigen

Abwasser und Heizöl erfordern bei Überschwemmungen oft eine
aufwendigere Sanierung. Gutzeit: "In überfluteten Kellern können
nicht ausreichend verankerte Öltanks aufschwimmen, das
Wasser-Heizöl-Gemisch dringt dann in die Bausubstanz ein. Die
Beseitigung sollte nicht Laien überlassen werden, denn Öl darf auf
keinen Fall in die Umwelt gelangen." Um Folgeschäden zu vermeiden,
empfiehlt das Umweltbundesamt dennoch Sofortmaßnahmen, die
Hochwassergeschädigte selbst durchführen können. "Sie sollten
beispielsweise Schlammansammlungen entfernen, bevor sie zu einer
betonharten Schicht abtrocknen", so der Experte. Gutzeit rät, bei
allen Maßnahmen und Arbeiten entsprechende Schutzkleidung wie
geeignete Handschuhe, Einweganzüge und Atemmasken zu tragen.

Luftfeuchtigkeit durch technische Trocknung reduzieren

Gegenstände oder Bodenbeläge wie Teppiche und Baustoffe wie Putze,
die nicht innerhalb von 48 Stunden getrocknet werden können, werden
besser entsorgt beziehungsweise abgeschlagen. "Sind die belasteten
Schlämme und Gegenstände beseitigt, sollten die Betroffenen umgehend
Trocknungsmaßnahmen für die Wände und die Bausubstanz einleiten",
empfiehlt der Experte. Ventilatoren, Kondensations oder
Adsorptionstrockner verhindern, dass Schimmelpilze wachsen oder sich
Infektionen ausbreiten. "Im Einzelfall ist es sinnvoll, nach den
Entsorgungsarbeiten feuchte oder ölgeschädigte Oberflächen zu
desinfizieren, um Keime abzutöten. Die Wahl der
Desinfektionsmaßnahmen sollte dem Fachmann überlassen bleiben, damit
aus dem biologischen nicht ein chemisches Problem wird", sagt Volker
Gutzeit.



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