Der AOK-Bundesverband spricht sich gegen eine
vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds aus. "Erst müssen die
Ergebnisse der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Förderkonzepts
vorliegen, dann kann auch verantwortungsvoll über eine Fortsetzung
entschieden werden", fordert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes,
Martin Litsch. Der Innovationsfonds ist zunächst auf vier Jahre bis
Ende 2019 befristet. Ein erster Zwischenbericht soll dem Bundestag
bis zum 31. März 2019 präsentiert werden, der Abschlussbericht bis
zum 31. März 2021 fertiggestellt sein.
Damit wendet sich die AOK gegen Überlegungen, unter anderem des
Bundesgesundheitsministeriums, den Innovationsfonds vorzeitig zu
entfristen und damit zum dauerhaften Instrument zu machen. "Bevor aus
dem Innovationsfonds eine Dauereinrichtung wird, sind noch viele
Fragen zu beantworten. Zum Beispiel gibt es noch keinerlei
Erkenntnisse darüber, wie effektiv der Fonds echte Innovationen im
Gesundheitswesen fördert. Allein die Tatsache, dass die dafür bereit
gestellten Mittel von jährlich rund 300 Millionen Euro in den ersten
beiden Jahren vollständig abgerufen worden sind, ist noch kein
Erfolgsnachweis." Bis 2019 sei mit rund 400 geförderten Projekten zu
rechnen, die es erst einmal zu bewerten gelte, so der Verbandschef.
Aus Sicht der AOK stellten sich zudem noch grundsätzlichere
Fragen, zum Beispiel, ob es überhaupt sinnvoll und möglich sei,
regional erfolgreiche Projekte in die bundesweite Versorgung zu
übertragen. Ebenso fragwürdig sei, die Versorgungsforschung von
Universitäten und wissenschaftlichen Instituten statt durch die
Gesetzlichen Krankenkassen doch besser aus Steuermitteln zu
finanzieren. Vollkommen offen erscheine es schließlich, ob die
dauerhafte Verlagerung von Innovationsentscheidungen auf ein
zentrales Gremium wie den Gemeinsamen Bundesausschuss tatsächlich das
Innovationsklima im deutschen Gesundheitswesen verbessere.
"Der Innovationsfonds verursacht hohe administrative Kosten,
fördert eine grassierende ''Projektitis'' und weist erhebliche
ordnungspolitische Schwächen auf", sagt Litsch. Die Entscheider seien
vor allem Vertreter der Sektoren, die man mit der Förderung von neuen
Versorgungsformen doch gerade aufheben wolle. Der Fonds konterkariere
damit dezentrale, wettbewerbliche Versorgungsmodelle, die
praxisnäher, kosteneffektiver und nachhaltiger seien. "Deshalb
sollten wir auch über weniger bürokratische und bundeseinheitliche
Fördermodelle ab 2020 nachdenken und diese spätestens mit Vorlage der
Evaluation als ernsthafte Alternative erwägen."
Entscheide sich die Politik am Ende aber doch für die Fortsetzung
des Innovationsfonds, müsse unbedingt über die Absenkung der
Fördersumme gesprochen werden. "Angesichts der ausgelasteten
Kapazitäten bei den Instituten und Antragstellern leidet zunehmend
die Qualität der eingereichten Projekte, außerdem ist mit
Mitnahmeeffekten zu rechnen", so Litsch.
Hintergrund: Der Innovationsfonds wurde am 1. Januar 2016
eingeführt. Er umfasst ein Fördervolumen von jährlich bis zu 300
Millionen Euro und ist in zwei Förderbereiche unterteilt: die "Neuen
Versorgungsformen" (maximal 225 Millionen Euro pro Jahr) und die
"Versorgungsforschung" (maximal 75 Millionen Euro pro Jahr). Mit den
aktuellen Förderentscheidungen für das Jahr 2017 hat der
Innovationsausschuss in den ersten beiden Jahren seines Bestehens
insgesamt 197 Projekte gefördert: 81 für neue Versorgungsformen, 116
für Versorgungsforschung. Nach Angaben des Innovationsausschusses
wurde das für die ersten beiden Jahre bereit gestellte Budget von
rund 600 Millionen Euro ausgeschöpft.
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