Eine Patientenverfügung ist für Ärzte
juristisch bindend, muss aber absolut eindeutige Formulierungen
enthalten. "Mein Appell: Beraten Sie sich zu einer Patientenverfügung
mit Ihrem Hausarzt und legen Sie konkret fest, welche Behandlungen
Sie ganz persönlich in welchen Situationen wünschen oder ausschließen
möchten", betont der Direktor der Klinik für Intensivmedizin am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prof. Stefan Kluge, im
Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". "Laut Bundesgerichtshof muss
eine Patientenverfügung konkret auf einzelne medizinische
Behandlungen bzw. bestimmte Krankheiten eingehen - was viele
Patientenverfügungen leider nicht tun", so der Experte. Wer zum
Beispiel keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünsche, müsse das
eindeutig schriftlich festhalten. "Ein ''Ich will keine Schläuche''
genügt keinem Arzt", betont Kluge.
Vielmehr müsse im Dokument explizit stehen, dass zum Beispiel bei
einem schweren Schlaganfall mit absehbarer Pflegebedürftigkeit auf
lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet werden solle. "Und zwar
möglichst konkret, etwa, "keine künstliche Beatmung und keine
künstliche Ernährung über Sonde oder Infusion''." Auch die Frage einer
möglichen Organspende sollte dem Mediziner zufolge geklärt sein.
Vordrucke für Patientenverfügungen gibt es unter anderem bei den
Ärztekammern, Verbraucherzentralen und Justizministerien der Länder,
beim Bundesjustizministerium (www.bmj.de) sowie bei örtlichen Hospiz-
und Palliativvereinen.
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