fit und munter - Winkelmeier-Becker/Weinberg: Werbung für Abtreibung wäre inakzeptable Einflussnahme

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Winkelmeier-Becker/Weinberg: Werbung für Abtreibung wäre inakzeptable Einflussnahme


Keine Verharmlosung von Abtreibung

Das Amtsgericht Gießen hat eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt.
In der aktuellen Diskussion um eine Aufhebung des Werbeverbots gemäß
§ 219a StGB erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marcus
Weinberg:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält
am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB
grundsätzlich fest. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden,
das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Wer den § 219a StGB
ersatzlos aufheben möchte, muss in Zukunft mit offener Werbung im
Internet, Fernsehen, Zeitschriften, etc. für Abtreibungen rechnen.
Dies wird dem Sachverhalt nicht gerecht. Allenfalls wäre zu prüfen,
ob schon die sachliche Information für eine Tätigkeit, die nach der
einschlägigen Gebührenordnung für Ärzte vergütet wird, diese
Voraussetzungen erfüllt.

Es ist bedauerlich, dass die jetzt aufgeflammte Debatte wieder
sehr schematisch abläuft und alte Feindbilder aufleben lässt. Ein
Festhalten am Werbeverbot wird in - so scheint es oftmals - bewusstem
Missverständnis mit einem Festhalten an längst überholten
Rollenklischees gleichgesetzt. Dabei ist klar: Jede Frau hat die
freie Entscheidung darüber, ob und wann sie Kinder haben will, welche
Partner sie hat, welche Verhütungsmittel sie anwendet und wie sie
berufliche und familiäre Ziele vereinbaren will. Ist ein Kind
gezeugt, geht es aber nicht mehr nur um sie selbst, sondern auch um
das Lebensrecht des Ungeborenen."

Marcus Weinberg: "Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter
welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen
auf einem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dieses stellt fest, dass
das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut
unter dem Schutz der Verfassung steht. Das Strafgesetzbuch setzt
dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil um. Dementsprechend sieht es
vor, dass im Rahmen einer Beratung nach § 219 StGB auch deutlich
werden muss, ''dass das Ungeborene in jedem Stadium der
Schwangerschaft auch der Frau gegenüber ein eigenes Recht auf Leben
hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein
Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen
kann''.

Wer in einer Ausnahmesituation ist, in der eine Abtreibung in
Frage kommt, sollte gut informiert sein und eine möglichst freie,
unbeeinflusste Entscheidung treffen. Dazu gehört es auch, Raum und
Zeit zu haben, sich über ein Leben mit oder ohne das Kind Gedanken zu
machen, und es gehört ebenfalls dazu, sich bewusst zu werden, dass
das Kind ein Mensch ist, der auch leben möchte. Der Abwägungsprozess
ist oft ein existenzieller, der den meisten Frauen nicht leicht
fällt. Gerade in dieser Zeit sollten Versuche der Beeinflussung -
etwa durch Werbemaßnahmen - unterbleiben.

Die betroffenen Frauen erhalten nach dem Gesetz die medizinischen
und psychosozialen Informationen im Rahmen eines Beratungsgesprächs
bei einem Arzt oder einer Ärztin, der oder die nicht selbst den
Abbruch durchführt, sowie bei den
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Allgemeine Informationen
sind auch über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
erhältlich.

Die CDU/CSU-Fraktion sieht für den persönlichen und existenziellen
Abwägungsprozess, ein Kind auszutragen oder nicht, keinen Vorteil
darin, zu wissen, ob eine bestimmte Ärztin oder ein Arzt selbst
Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Richtig problematisch wird es
aber, wenn die Ärztin oder der Arzt im engeren Sinne Werbung für
Abtreibungen macht. Das Werbeverbot soll Geschäftsmodelle mit
Abtreibungen verhindern. Mit einer Lockerung des Werbeverbotes nach §
219a StGB könnte aber auch eine Verharmlosung von
Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen. Das verbietet sich schon
verfassungsrechtlich. Daher werden wir an dem Werbeverbot
festhalten."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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