Hannover - "Eine Pflegesituation wirft für alle Beteiligten anfangs viele Fragen auf. Mit den Pflegestützpunkten in Niedersachsen informieren wir die Menschen über pflegerische, medizinische und soziale Leistungen trägerunabhängig und aus einer Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann heute in Stadthagen. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Schaumburg, Heinz-Gerhard Schöttelndreier, und Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen eröffnete Ross-Luttmann den ersten Pflegestützpunkt des Landes.
"Für mehr als 240.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen entsteht damit ein Angebot, das bestehende Strukturen sinnvoll zusammenführt. Das Hilfe-Netz für die Betroffenen wird dadurch noch bedarfsgerechter. Es war mir von Anfang an wichtig, bei der Entwicklung des niedersächsischen Modells von Pflegestützpunkten neben den Pflegekassen auch die Kommunen mit im Boot zu haben. Nur so kann auf vor Ort vorhandene und bewährte Strukturen aufgebaut werden", so Ross-Luttmann.
"Es ist schön, dass wir auf Vorhandenes zurückgreifen können", verweist Landrat Schöttelndreier auf die im Landkreis Schaumburg bereits etablierten Strukturen. "Wir begrüßen deshalb die Entscheidung der Pflegekassen sehr, mit den Landkreisen zu kooperieren und bereits existierende kommunale Netzwerke rund um die Themen Alter und Pflege zu nutzen. So wird der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden und den pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen kann hier wirklich die so oft propagierte neutrale und kostenlose Hilfe aus einer Hand angeboten werden."
Pflegekassen und Kommunen sind für die Finanzierung der Stützpunkte verantwortlich. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln beträgt einmalig 45.000 Euro pro Stützpunkt. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zusätzlich. Vertragspartner der kommunalen Spitzenverbände sind die Verbände der Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen, und zwar der Verband der Ersatzkassen (vdek), die AOK Niedersachsen, der BKK-Landesverband, der IKK-Landesverband, die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
Die gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen stellen für den Stützpunkt in Schaumburg jährlich ebenfalls 45.500 Euro zur Verfügung. "Das Geld wird den Versicherten in Form eines erweiterten Beratungs- und Unterstützungsangebotes direkt zugute kommen", betonte AOK-Chef Dr. Jürgen Peter in Vertretung für alle Pflegekassen. Er begrüßte zugleich, dass durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten keine bürokratischen Doppelstrukturen geschaffen, sondern vorhandene Strukturen genutzt und weiter vernetzt werden.
"Das Gesundheitswesen ist derart komplex, dass die Bürgerinnen und Bürger einen sehr realen und nachvollziehbaren Bedarf an Transparenz haben. Dies ist der große Nutzen eines Pflegestützpunktes", ergänzte Peter. Nur Experten könnten heute noch wissen, welche Leistungen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung und der öffentlichen Hand existierten, welche für den Einzelnen nutzbringend seien und wer sie zur Verfügung stelle.
Die Pflegekassen haben den Landkreis bereits über alle von ihnen vorgehaltenen oder finanzierten Angebote informiert, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stützpunkt wissen, worauf Ratsuchende zurückgreifen können. Das beinhaltet zum Beispiel Angaben zum Leistungsumfang und zur Qualität von Pflegeheimen oder Pflegediensten in der Region.
Der rechtliche Rahmen für die Errichtung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern war zum 01.07.2008 durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz des Bundes geschaffen worden. Auf dieser Grundlage war im Mai des vergangenen Jahres unter Moderation des Sozialministeriums eine Rahmenvereinbarung zwischen den Pflegekassen, Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Landkreise und kreisfreien Städte erzielt worden.
Gleichzeitig mit dem Pflegestützpunkt wurde auch das erste Seniorenservicebüro im Landkreis Schaumburg seiner Bestimmung übergeben.
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