- Größtes Sparpotenzial durch Wechsel der gesetzlichen
Krankenkasse in BaWü (783 Euro p. a.)
- Verbraucher wählen aus bis zu 58 öffentlich zugänglichen
gesetzlichen Krankenkassen
- Bei Beitragserhöhung zum Jahreswechsel Sonderkündigungsrecht
nutzen
Gesetzlich Krankenversicherte könnten in Deutschland jährlich ca.
6,2 Mrd. Euro an Zusatzbeiträgen sparen. Seit 2015 verlangen
Krankenkassen zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6
Prozent einen Zusatzbeitrag. Im Schnitt liegt dieser bei 1,1 Prozent.
Das entspricht Beiträgen von rund 13,4 Mrd. Euro im Jahr. Würden alle
gesetzlich Versicherten zur bundesweit tätigen Kasse mit dem
geringsten Zusatzbeitrag (0,59 Prozent) wechseln, zahlten sie dafür
zusammen nur etwa 7,2 Mrd. Euro.*
Größtes Sparpotenzial durch Kassenwechsel in Baden-Württemberg
Je nach Bundesland können Verbraucher aus bis zu 58 öffentlich
zugänglichen Krankenkassen wählen. Bundesweit agieren immerhin 37
verschiedene gesetzliche Krankenkassen (GKV), die unabhängig vom
Wohnort wählbar sind. Durch den starken Wettbewerb unterscheiden sich
die von den Kassen selbst festgelegten Zusatzbeiträge teils deutlich.
Besonders groß ist die Differenz zwischen dem niedrigsten und dem
höchsten Zusatzbeitrag in Baden-Württemberg (1,5 Prozentpunkte).
Gesetzlich Versicherte mit einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro
brutto (Beitragsbemessungsgrenze 2017**) zahlen bei der günstigsten
GKV 783 Euro weniger im Jahr als bei der teuersten. Besonders große
Unterschiede beim Zusatzbeitrag gibt es außerdem in Rheinland-Pfalz
und Sachsen-Anhalt (je 1,4 Prozentpunkte).
Selbst zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit
geöffneten GKV liegt ein Beitragsunterschied von 1,11 Prozentpunkten.
Das Sparpotenzial durch einen Kassenwechsel liegt bei einem
Bruttojahreseinkommen von 52.200 Euro bei bis zu 579 Euro pro Jahr.
Selbst wenn Verbraucher nur 30.000 Euro brutto jährlich verdienen,
sparen sie im Jahr bis zu 333 Euro.
Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse alle 18 Monate oder nach
Beitragserhöhung möglich
Verbraucher, die mehr als 18 Monate bei ihrer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind, können jederzeit mit einer
Kündigungsfrist von zwei Monaten zu einer neuen GKV wechseln. Erhöht
die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 01. Januar, haben
Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats.
Versicherte, die bis 31. Januar 2018 kündigen, wechseln zum 01. April
ihre Kasse.
*Quellen: http://ots.de/5bkeF [05.12.2017]; Bundesministerium für
Gesundheit http://ots.de/ZjLuy [05.12.2017] und eigene Berechnungen;
weitere Ergebnisse unter: http://ots.de/Okejg
**Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Bruttobetrag, bis zu
dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
höchstens erhoben werden.
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