Mehr als sechs Millionen chronisch kranke Patienten sind bislang
von gesetzlichen Zuzahlungen befreit - schon jetzt können Versicherte
einen neuen Befreiungsantrag für das Jahr 2018 bei ihrer Krankenkasse
stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen
gesetzlich Versicherten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine
monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf
ärztlich verordnete Medikamente) erwarten. Alle Befreiungen gelten
jeweils für ein Kalenderjahr und müssen deshalb immer wieder neu
beantragt werden. In Deutschland sind somit fast zehn Prozent der 70
Millionen gesetzlichen Versicherten von der Zuzahlung befreit.
Eine schon zum Jahresbeginn 2018 ausgestellte
Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch
bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische
Erleichterung sein. Denn wenn vom verordnenden Arzt ein
Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient
einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird
keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei
rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent
des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Immer
von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können eine
Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung
zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat
oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es
ein Prozent.
Der für 2018 aktualisierte Zuzahlungsrechner auf dem
Gesundheitsportal www.aponet.de kann ermitteln, ob die
Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein
Rentner ist verheiratet, die Kinder sind schon aus dem Haus. Die
monatlichen Renten der Eheleute ergeben zusammen 1.800 Euro, also
jährlich 21.600 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 5.481 Euro für
die Ehefrau ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von
16.119 Euro. Da er chronisch krank ist, müssen die beiden demnach
zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 161,19 Euro
(ein Prozent) pro Jahr selbst tragen, werden aber darüber hinaus
komplett von allen Zuzahlungen befreit.
Weitere Informationen unter www.abda.de sowie unter
www.aponet.de/zuzahlungsrechner
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