fit und munter - Fristgerechte Umsetzung des neuen Schutzes gegen gefälschte Arzneimittel wichtiger Beitrag zum Patientenschutz

fit und munter

Fristgerechte Umsetzung des neuen Schutzes gegen gefälschte Arzneimittel wichtiger Beitrag zum Patientenschutz


securPharm baut in Deutschland bis zum
9.2.2019 das System für die Echtheitsprüfung von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf. Ziel des Systems ist der
verbesserte Schutz der Patienten vor gefälschten Arzneimitteln. Die
fristgerechte Fertigstellung des Systems zum gesetzlich vorgesehenen
Stichtag am 9.2.2019 hat für securPharm und die securPharm tragenden
Verbände hohe Priorität.

"Wir nehmen die Frist, die uns die EU-Kommission für die Umsetzung
der gesetzlichen Vorgaben gegeben hat, äußerst Ernst. Jeder, dem der
Ausbau des Schutzes für Patienten am Herzen liegt, sollte ebenso auf
eine termingerechte Umsetzung drängen", so Martin Bergen,
Geschäftsführer von securPharm e. V. "Marktpartner, die dabei auf
eine Fristverlängerung des Stichtags durch den Gesetzgeber oder auf
Ausnahmen hoffen, sollten sich bewusst werden, dass Patientenschutz
nicht warten darf."

Das securPharm-System steht bereits jetzt für den Anschluss aller
Marktakteure der legalen Lieferkette zur Verfügung. securPharm, die
nationale Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln,
hat im letzten Monat allen potenziellen Systemnutzern die notwendigen
Informationen für die Anbindung an das System zur Echtheitsprüfung
zur Verfügung gestellt. securPharm empfiehlt, sich bereits jetzt
anzubinden und Testläufe durchzuführen, damit zum Stichtag nicht nur
das System fertig ist, sondern auch der Übergang zur Echtheitsprüfung
im Alltag reibungslos verläuft. Ziel ist ein System, das ab 9.2.2019
wirksam die Patienten vor gefälschten Arzneimitteln schützt.

Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist ein verbesserter Schutz der
Patienten vor gefälschten Arzneimitteln, falls es diese trotz
bestehender Schutzmaßnahmen in die legale Lieferkette geschafft haben
sollten. Ab 9. Februar 2019 dürfen aus diesem Grund in Deutschland
nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht
werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen
Erstöffnungsschutz, an dem zu erkennen ist, dass die Verpackung auf
dem Vertriebsweg nicht geöffnet wurde. Die Seriennummer wird vor der
Abgabe bzw. Verwendung jeder Packung stets mit einer Datenbank
abgeglichen, die alle vergebenen Nummern enthält.
Terminverschiebungen oder inhaltliche Veränderungen der gesetzlichen
Grundlagen erfordern ein aufwändiges Konsultationsverfahren und sind
deshalb allein aus formal-organisatorischen Gründen vor dem 9.2.2019
nicht mehr zu erwarten.

Über securPharm e.V.:

securPharm e.V. ist die nicht gewinn-orientierte
Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur
Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorgaben der
Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten
Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. securPharm
e. V. wird getragen von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden:
BAH, BPI, vfa, PHAGRO, ABDA. Ziel von securPharm ist es, zum Stichtag
am 9.2.2019 ein System bereit zu stellen, das von allen
Marktbeteiligten genutzt werden kann. securPharm versteht sich als
deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen
Arzneimittelfälschungen.



Pressekontakt:
Nathalie Steinhauser
Tel +49 (0) 69 97 99 19 - 43
presse@securPharm.de

Original-Content von: securPharm e.V., übermittelt durch news aktuell
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