Lagern Ihre Medikamente kindersicher? Das sollten Sie unbedingt
überprüfen, bevor Heiligabend der Familientrubel mit Kindern
ausbricht. "Schnell landen die Pillen vom Nachttisch im Mund des
herumtobenden Kleinkindes", warnt Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin
beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Aber nicht
nur die Lagerung, sondern auch die eigenen Routinen sollten überdacht
werden. Oma sollte zum Beispiel ihre Tabletten nicht wie gewohnt vor
dem Essen auf den Teller legen sondern die Medikamente lieber bei
sich tragen."
Unsere Expertin gibt drei Tipps, wie man Arzneimittel lagern
sollte - nicht nur an Weihnachten:
Tipp 1: Außer Reichweite von Kindern
Ideal sind die obersten Reihen von Regalen und Schränken, in
mindestens 1,50 m Höhe. Damit können Kinder nicht schon zufällig im
Vorbeigehen auf die Arzneimittel stoßen. Darüber hinaus sollten Sie
Ihre Medikamente in einem verschließbaren oder zumindest für Kinder
schwer zu öffnenden Behältnis lagern. Hier kommen zum Beispiel
Medikamentenschränke oder abschließbare Kisten in Frage.
Tipp 2: Normale Raumtemperatur
Medikamente sollten bei gleichbleibender Temperatur und trockener
Umgebung gelagert werden. Damit fallen beliebte Orte wie die Küche
oder das Bad aus, da hier die normale Raumtemperatur von 20 Grad
regelmäßig überschritten wird und feucht warme Dämpfe entstehen. Ein
geeigneter Ort ist zum Beispiel der Kleiderschrank im Schlafzimmer.
Dort ist es in der Regel trocken und nicht zu warm. Lagerhinweise
finden Sie übrigens auf der Arzneimittelpackung.
Tipp 3: Im Notfall handeln!
Sollte ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Medikamente
verschlucken, dann ist dringend ärztliche Hilfe erforderlich. Rufen
Sie in jedem Fall den Notarzt, bleiben Sie beim Kind und bewahren Sie
Ruhe. Sinnvoll ist auch, den Giftnotruf in Ihrem Bundesland anzurufen
um Verhaltenstipps bis zum Eintreffen des Arztes zu bekommen. Bringen
Sie das Kind auf keinen Fall ohne ärztliche Anweisung zum Erbrechen!
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
können keinen Arztbesuch ersetzen.
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