Einsatz von Cochlea-Implantaten muss freiwillig
bleiben
In Deutschland wird darüber diskutiert, ob gehörlos zur Welt
gekommenen Kindern gegen den Willen der Eltern sogenannte
Cochlea-Implantate eingesetzt werden dürfen. Dazu erklärt der
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit
Behinderung, Uwe Schummer:
"Bei jeder Entscheidung - ob für oder gegen ein Cochlea-Implantat
- muss immer das Selbstbestimmungsrecht der Eltern gewahrt werden.
Der operative Eingriff beruht auf Freiwilligkeit. Ärzte können die
Eltern allenfalls beraten, welchen Nutzen die Einsetzung des
Implantats im konkreten Einzelfall hätte. Hier fehlt es uns
allerdings noch an Wissen. Daher unterstützt die Unionsfraktion ein
Forschungsprogramm, das die Langzeitfolgen von Cochlea-Implantaten
untersucht. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einem so wichtigen
Thema keinerlei Daten, Zahlen und Fakten vorhanden sind.
Im Übrigen müssen wir die Gebärdensprache aufwerten, die eine
eigenständige Sprache und für viele Gehörlose das grundlegende Mittel
der Kommunikation ist. Dazu dienen gezielte Maßnahmen wie die
Einführung eines Wahlpflichtfachs Gebärdensprache in der Schule. In
dieser Auffassung ist sich die Unionsfraktion mit dem Deutschen
Gehörlosen-Bund einig."
Hintergrund:
Circa 80.000 gehörlose und rund 16 Millionen schwerhörige Menschen
leben in Deutschland. Sie verständigen sich über Gebärdensprache oder
nutzen unterschiedliche Hilfsmittel, um ein in weiten Teilen
barrierefreies Leben zu führen. Sogenannte Cochlea-Implantate sind
Hörprothesen, die die Funktion des geschädigten Innenohrs übernehmen.
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