86 Prozent der Deutschen begrüßen Mindestmengenregelungen in
Krankenhäusern. Das heißt, dass Kliniken anspruchsvolle Eingriffe wie
das Einsetzen eines Kniegelenks oder die Versorgung von Frühgeborenen
nur dann vornehmen dürfen, wenn sie eine Mindestzahl an Behandlungen
pro Jahr vorweisen können. Das ist das Ergebnis der repräsentativen
Bevölkerungsbefragung "Qualität in der stationären Versorgung 2017"
im Auftrag der AOK Hessen.
In Deutschland sind Mindestmengen zurzeit nur in sieben
Leistungsbereichen vorgeschrieben. Dazu zählen etwa schwierige
Eingriffe an der Speiseröhre und der Bauchspeicheldrüse sowie Leber-
und Nierentransplantationen. Damit deutsche Krankenhäuser im
internationalen Qualitätsvergleich nicht abgehängt werden, fordert
die AOK eine striktere Einhaltung und die Ausweitung dieser
Bestimmungen. So sollen nach dem Willen der Krankenkasse
Mindestmengen auch für komplizierte Lungen- und Brustkrebsoperationen
eingeführt werden.
Diese Forderungen werden von der Bevölkerung mitgetragen, wie die
Umfrageergebnisse zeigen. 80 Prozent der Deutschen sind davon
überzeugt, dass mehr Routine bei komplizierten Operationen zu
besseren Behandlungsergebnissen führt. 67 Prozent gehen davon aus,
dass sich eine optimale Behandlungsqualität nur durch gut
eingespielte Abläufe erzielen lässt. In der Altersgruppe der über
60-Jährigen stimmen sogar 79 Prozent dieser Aussage zu. Steht eine
größere Operation an, schauen Patienten vor allem auf die
Spezialisierung des Krankenhauses im relevanten Fachgebiet (69
Prozent) und auf eine besonders gute Qualifikation der Ärzte (64
Prozent). Mehr als die Hälfte der Deutschen wünscht sich außerdem ein
überzeugendes Konzept zur Patientensicherheit und Fehlervermeidung.
Allerdings sehen die Bundesbürger auch Nachteile durch die
Mindestmengenregelung. Sie sorge dafür, dass für viele der Weg zum
Krankenhaus weiter wird, meinen 52 Prozent der Befragten. Jeder
Zweite befürchtet, künftig nicht mehr in seinem Wunschkrankenhaus
behandelt werden zu können. Fast genauso viele halten die Schließung
von Kliniken oder die Abwanderung von Fachärzten aus weniger
spezialisierten Krankenhäusern für möglich.
Zugleich würden fast alle Befragten sich eher für eine Klinik
entscheiden, die eine Mindestzahl an Operationen und Behandlungen in
dem fraglichen Gebiet nachweisen kann. Drei Viertel der Befragten
würden für einen Eingriff einen weiteren Weg in eine Klinik in Kauf
nehmen, wenn sie dadurch eine nachweislich bessere
Behandlungsqualität erwarten können. Eine Entfernung von im Schnitt
132 Kilometern wäre dabei für die Deutschen hinnehmbar. Mit anderen
Worten: Die Wohnortnähe ist für die Auswahl eines Krankenhauses
deutlich weniger relevant als die Behandlungsqualität.
Zahlreiche Todesfälle nach Krebsoperationen könnten vermieden
werden
Dass Mindestmengen medizinisch sinnvoll sind, belegte jüngst auch
der AOK-Qualitätsmonitor 2018. Die Studie des wissenschaftlichen
Instituts der AOK (WIdO) ergab, dass die Sterblichkeitsrate in
spezialisierten Krebszentren mit höheren Fallzahlen niedriger
ausfiel als in Kliniken mit wenig Routine bei Krebsoperationen. Nach
schwierigen Lungen- oder Darmkrebsoperationen könnten demnach durch
erfahrene Operateure und Mindestmengenregelungen Hunderte von
Todesfällen verhindert werden. Auch die Deutsche Krebsgesellschaft
unterstützt daher die Pläne der AOK.
"Nicht nur Mediziner halten eine Ausweitung der
Mindestmengenregelung für sinnvoll. Auch die Menschen wünschen sich
das", sagt Dr. Roland Strasheim, Hauptabteilungsleiter
Krankenhaus-Rehabilitation-Fahrkosten bei der AOK Hessen. "Patienten,
die sichergehen wollen, in einem Krankenhaus mit großer
Behandlungsroutine operiert zu werden, können sich schon heute auf
der Weißen Liste informieren, die wir auch auf unserer Website
bereitstellen. Dort finden sie beispielsweise Angaben über die Zahl
der Behandlungsfälle und die Mindestmengenregelung für rund 2000
Krankenhäuser in Deutschland."
Zur Studie
Die Bevölkerungsbefragung "Qualität in der stationären Versorgung
2017" wurde im Oktober 2017 vom Marktforschungsinstitut Toluna im
Auftrag der AOK Hessen durchgeführt. Dafür wurden 1.000 Bundesbürger
repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland sowie 200 Hessen
repräsentativ nach Alter und Geschlecht befragt.
Weitere Informationen unter www.aok.de/hessen.
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