Zum Jahresbeginn haben viele Mütter gute Vorsätze -
oft geht es um Entlastung und mehr Zeit für sich und die Familie.
Diese Entlastung kann eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme
schaffen. Mütter, die noch in diesem Jahr eine Kurmaßnahme wahrnehmen
möchten, sollten eine gewisse Vorlaufzeit berücksichtigen und bereits
zu Jahresbeginn einen Kurantrag stellen.
In vielen Familien sind Mütter noch immer die
Hauptverantwortlichen für Haushalt und Kindererziehung. Zudem sind
aktuell vier von fünf Müttern berufstätig. Diese Mehrfachbelastung,
zusammen mit ständigem Erwartungsdruck, wird im Alltag für viele
Mütter zur ernsthaften Belastung. "Schon 87 Prozent der Mütter leiden
unter Erschöpfungszuständen bis hin zum Burnout. Aber auch
Rückenprobleme, Allergien oder Migräne sind Zeichen für eine
Überbelastung. Eine Kurmaßnahme kann nachhaltig helfen", betont Anne
Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks (MGW). "Bei uns
fängt die Kurmaßnahme schon in der Beratungsstelle an. Mütter werden
durch rund 1.200 Beratungsstellen im MGW-Verbund kostenlos in sechs
Schritten zu ihrer Kurmaßnahme begleitet."
Sechs Schritte zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur
1. Kostenlose Beratung: Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in
einer der 1.200 Beratungsstellen im MGW-Verbund. Sie finden die
Beratungsstelle in Ihrer Nähe über die Suche auf unserer Website.
2. Attest: In der Beratungsstelle erhalten Sie das Attestformular
für die Kurmaßnahme.
3. Besuch bei Ärztin oder Arzt: Nun geht es zu Ärztin oder Arzt,
wo die nötigen medizinischen Voraussetzungen der Mutter - und
gegebenenfalls auch ihrer Kinder - für die Kur detailliert attestiert
werden.
4. Antrag vorbereiten: Zurück in der Beratungsstelle werden
wichtige Details geklärt - zum Beispiel, ob die Mutter allein oder
gemeinsam mit ihren Kindern in die Maßnahme fährt. Die
Beratungsstelle kann auch prüfen, ob bei finanziellen Schwierigkeiten
mit Spendengeld des MGW geholfen werden kann.
5. Geeignete Klinik finden: Die Beratungsstelle im MGW hilft auch
bei der Wahl der richtigen Klinik und bei der Ausübung des Wunsch-
und Wahlrechtes, das Sie unbedingt nutzen sollten.
6. Antrag zur Krankenkasse: Der Kurantrag geht an die
Krankenkasse. Diese entscheidet über die Bewilligung. Falls die Kasse
den Antrag ablehnt, unterstützt die Beratungsstelle auch beim
Widerspruch, der sich häufig lohnt.
Auch nach der Kurmaßnahme geht die Unterstützung der Mütter im MGW
weiter. Nachsorgeangebote - meist in den Beratungsstellen - können
helfen, den Kurerfolg nachhaltig zu sichern. Im Verbund des
Müttergenesungswerks arbeiten die fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren
Fachverband/Arbeitsgemeinschaft AWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG
(Caritas) und Parität zusammen. Die über 70 vom MGW anerkannten
Kliniken tragen alle das MGW-Qualitätssiegel. Informationen erhalten
betroffene Mütter am Kurtelefon (030/33 00 29 29) oder unter
www.muettergenesungswerk.de.
Weitere Informationen und Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Ansprechpartnerin: Anne Schilling
Tel.: 030 3300290
presse@muettergenesungswerk.de
Kurtelefon: 030 33002929
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