Die Aufhebung der Vertragsarztsitz-Sperre sei dabei bereits sicher, die Frage bestünde nur noch darin, wann die Aufhebung stattfinden werde, erläutert der Unternehmensberater Deutschmann. Denn der Gesetzgeber habe recht unpräzise lediglich formuliert, dass Ende 2011 eine Prüfung stattfinden werde, ob die Zulassungssperre aufgehoben werde.
Jurist und Mediziner-Berater Horst Grundmann geht aufgrund der ihm durch seine Nähe zum G-BA, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, vorliegenden Informationen davon aus, dass die Zulassungsfreiheit spätestens 2013-2014 kommt.
Für Vertragszahnärzte hatte der Gesetzgeber die Zulassungssperre bereits im Jahr 2007 aufgehoben. Die befürchtete Flut an zahnärztlichen Niederlassungen sei dabei ausgeblieben, resümiert René Deutschmann. Im Gegenteil: zwischen 2007 und 2010 seien weniger Vertragszahnärzte zugelassen worden, als Abmeldungen stattfanden.
Robert Sellentin, Betriebswirt und Mediziner-Berater, sieht einen klaren Trend: Die großen Praxen hätte zahnärztlichen Zuwachs erhalten, viele kleine Praxen seien dagegen geschlossen worden. Die Zugänge konnten die Abgänge dabei aufgrund der zu geringen Anzahl an ausgebildeten Praxis-Nachfolgern nicht kompensieren. Zudem seien die angebotenen Praxen vielfach nicht konkurrenzfähig gewesen. Überalterte Geräte, unzureichende IT und insbesondere ungenügend gepflegte Patientenstämme seien die bittere Wahrheit in der Praxis.
Auch Elke Wendland, seit über 25 Jahren in der Niederlassungs-Beratung tätig, sieht hier des Pudels Kern: „Heute und in Zukunft wird niemand Praxen mit solch gravierenden Mängeln kaufen.“
Der als Unternehmensberater bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zugelassene Tilo Stolzenburg sieht hier eine Rechenaufgabe: Der Kauf von Vertragsarztsitzen muss in Form einer Mindestumsatz-Analyse genau evaluiert werden. Durch die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Teilung von Vertragsarztsitzen ist nämlich nicht immer der Kauf von ganzen Vertragsarztsitzen notwendig .
Ohne vertragsärztliche Restriktionen entscheidet - wie auch sonst im Leben - der Einzelfall, freut sich der seit 1987 in der Beratung für Mediziner tätige René Deutschmann.