fit und munter - Bruchlandung beim Storno

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Bruchlandung beim Storno

Bruchlandung beim Storno

  • Reiserücktritt bei Billigfliegern
  • ADAC: Am Nichtfliegen verdienen die Fluggesellschaften am meisten
Wer einen bereits gebuchten Billigflug nicht antreten kann, bekommt den reinen Flugpreis in keinem Fall erstattet. Von den Nebenkosten, die nur anfallen, wenn tatsächlich geflogen wird, erstatten die Gesellschaften im Schnitt nur 56 Prozent. Das hat der ADAC bei einer Untersuchung von 15 Billigfluganbietern herausgefunden. Am besten schnitten dabei die skandinavische SAS und Spanair ab, die immerhin je 89 Prozent der 91 bzw. 89 Euro teueren Nebenkosten zurückzahlten. Erstattungen über 80 Prozent gab es auch bei Turkish Airlines, TUIfly und Condor. Nicht einen Cent rückte dagegen Ryanair für den nicht angetretenen Flug heraus. Damit verdient die Gesellschaft an einem Kunden der storniert deutlich mehr, als an einem, der fliegt. Da der Flug selbst nur mit drei (!) Euro zu Buche schlägt, die eingesparten Nebenkosten aber 76 Euro betragen, wird aus dem Draufzahlgeschäft ein satter Gewinn. Der nicht angetretene Flug kann darüber hinaus noch einmal verkauft werden.
Die Kritik des ADAC richtet sich aber nicht allein auf die Höhe der Erstattung. Auch das Verfahren, um nach einer Absage wenigstens einen Teil der Kosten zurückzubekommen, ist teuer und schwierig. Während die Buchungen meist schnell und problemlos über das Internet getätigt werden können, ist von Kundenservice im Stornofall meist kaum mehr etwas zu spüren. Beispiel easyJet: Der ADAC-Mitarbeiter sucht lange auf der Homepage, bis er den Hinweis auf eine 0900-Nummer findet. Dort ist kein Durchkommmen. In der Warteschleife wird ihm schließlich empfohlen, ein Mail zu schreiben. Erst nach dem zweiten Mail gibt?s Geld zurück, und zwar gerade mal zwölf Euro vom Gesamtpreis von rund 77 Euro. Rechnet man noch 8,43 Euro Handykosten für sieben Minuten Hotline ab, bleiben 3,57 Euro übrig. Im Callcenter von Germanwings erfährt der ADAC-Tester ? für 99 Cent pro Minute ? dass er im Internet ein neunseitiges Formular findet, das er am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft schicken sollte. Der Erfolg: 33 Euro Erstattung bei einem Gesamtpreis von 144 Euro.
Bemängelt wird vom ADAC auch, dass der Kunde oft nicht ersehen kann, wie sich der Erstattungsbetrag zusammensetzt. Die wenigsten Gesellschaften listen verständlich auf, wie sich dieser zusammensetzt.
Bei der Untersuchung des Automobilclubs wurden von den Testern bei 15 Airlines einen Monat vor Reiseantritt online ein Hin- und Rückflug zum günstigsten Tarif gebucht und zwei Wochen später wieder abgesagt. Die Flüge sollten jeweils von München (KLM: ab Berlin, Ryanair: ab Ffm-Hahn) in europäische Großstädte gehen.


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Maximilian Maurer
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