Empfohlen werden Schutzimpfungen in Deutschland von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Durchgeführt wird die Grundimmunisierung meist bereits im Säuglings- und Kleinkindalter durch den behandelnden Kinderarzt, etwa im Zusammenhang mit den jeweils anstehenden U-Untersuchungen. Die Entscheidung treffen allerdings die Eltern, eine Impfpflicht gibt es nicht. Einen Impfkalender finden Interessierte unter www.viactiv.de oder beim Robert Koch-Institut unter www.rki.de.
Besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit genießen Masern. Hier hat Deutschland das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), diese gefährliche Infektionskrankheit auszurotten bisher nicht erreicht. Immer wieder kommt es zu regionalen Ausbrüchen. Dass diese regional begrenzt bleiben, ist der trotzdem insgesamt hohen Durchimpfungsrate zu verdanken.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, Masern und Co. seien Kinderkrankheiten, handelt es sich hierbei um Infektionen, die auch Erwachsene treffen können und häufig gerade bei ihnen einen schweren Verlauf haben. In seltenen Fällen können zum Beispiel Masern auch tödlich enden. Wer also als Kind nicht oder nicht vollständig geimpft worden ist – in der Regel umfasst die Grundimmunisierung mehrere Impfungen – sollte dies als Erwachsener nachholen. Ein vollständiger Impfschutz ist für jedermann wichtig - denn er schützt nicht nur den Geimpften, sondern verstärkt auch den „Herdenschutz“.
Nicht weniger gefährlich ist eine Tetanus-Infektion. Auch hiergegen erfolgt die Grundimmunisierung bis zum 14. Lebensmonat. Tetanus (Wundstarrkrampf) wird durch sehr widerstandsfähige Bakterien verursacht. Sie kommen weltweit vor. Charakteristisch für eine Erkrankung sind sehr starke Krämpfe. Ist die Atem- und Schluckmuskulatur mit betroffen, droht der Erstickungstod. Eine Infektion kann durch Verletzungen entstehen, bei der die Wunde verunreinigt wird. Da dies jederzeit auch bei sehr kleinen Wunden oder sogar Stichen geschehen kann, sollte der Impfschutz regelmäßig alle zehn Jahre erneuert werden.
Nicht alle Menschen sind gleich exponiert und durch Infektionen bedroht. Reisende sollten ihren Impfschutz an die Gegebenheiten des Reiselandes anpassen. Wo nicht mit Zeckenbissen zu rechnen ist, muss nicht gegen FSME geimpft werden. Für einige Reiseländer gelten allerdings besondere Impfbestimmungen für die Einreise.
Pflegepersonen sollten zum Beispiel beachten, ob von der zu pflegenden Person für sie ein besonderes Infektionsrisiko ausgeht, gegen das eine Grundimmunisierung oder Auffrischung sinnvoll ist. Andererseits sollten sie selbst kein Risiko für den zu Pflegenden darstellen. Wer zum Beispiel gegen Grippe geimpft ist, überträgt diese nicht auf den zu Pflegenden.
Wer etwa Kampf- oder Kontaktsport betreibt, sollte über einen ausreichenden Schutz vor Hepatitis-Infektionen verfügen.
In der Regel übernimmt die VIACTIV die Kosten für Schutzimpfungen in voller Höhe – auch bei Auslandsreisen. Fragen rund um das Thema Impfschutz beantwortet die VIACTIV telefonisch unter 0800 1405541 22090