Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK
VBU) erstattet die Impfung gegen Meningokokken B, auch wenn die
Ständige Impfkommission sich gerade dagegen ausgesprochen hat, die
Impfung zu einer Standardimpfung für alle Kinder zu erklären.
Eine Gehirnhautentzündung ist heimtückisch: Sie beginnt wie ein
normaler grippaler Infekt mit Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit und
Fieber. Dann aber geht es rasant. Die von Meningokokken-Bakterien
ausgelöste Krankheit kann zwei bis vier Tage nach der Ansteckung
innerhalb weniger Stunden zu einer lebensgefährlichen Entzündung der
Hirnhäute (Meningitis) oder einer Blutvergiftung (Sepsis) führen. Da
die ersten Anzeichen so unspezifisch sind, ist es auch für Ärzte
schwer, früh eine Diagnose zu stellen. Übertragen werden die
Bakterien durch Tröpfchen, das heißt beim Sprechen, Husten,
Händeschütteln. Kinder unter fünf Jahren und Jugendliche sind
besonders gefährdet. Aktuell endete eine Infektion mit Meningokokken
B bei einem Kita-Kind in Hessen tödlich.
Impfkommission sagt nein - BKK VBU sagt Ja
Seit 2013 gibt es in Deutschland einen Impfstoff gegen
Meningokokken B. Schon damals hatte die Impfkommission entschieden,
nicht allen Kindern die Immunisierung standardmäßig zu empfehlen.
Diese Empfehlung wurde jetzt im neuesten Epidemiologischen Bulletin
erneuert. Begründung: Meningokokken-B-Erkrankungen führen zwar häufig
zu schweren Verläufen, insgesamt sei die Krankheitslast in
Deutschland aber niedrig und weiterhin abnehmend. Die Impfkommission
will zunächst weiter Daten zu Sicherheit, Effektivität und
Schutzdauer sichten.
Die BKK VBU erstattet die Kosten für die Impfung gegen
Meningokokken B. "Wer sein Kind impfen lassen möchte, sollte sich von
seinem Kinderarzt beraten lassen", erklärt Anke Sayatz, Impfexpertin
der BKK VBU. Das Infektionsrisiko sei in den ersten beiden
Lebensjahren am höchsten. Die Impfung ist ab einem Alter von zwei
Monaten möglich.
Auch Vierfach-Impfstoff gegen Grippe wird bezahlt
Auch die Kosten für den neuen Vierfach-Impfstoff gegen Grippe
erstattet die BKK VBU schon jetzt. "Wenn der Arzt den Impfstoff
empfiehlt, übernehmen wir die Kosten", stellt Anke Sayatz klar. Die
Impfkommission empfiehlt seit 11. Januar den tetravalenten Impfstoff
gegen Grippe. Damit er aber generell zur Kassenleistung wird, muss
der Gemeinsame Bundesausschuss noch den entsprechenden Beschluss
fassen.
Pressekontakt:
Ellen Zimmermann
BKK VBU Pressesprecherin
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Tel.: 030 / 7 26 12 13 15
Original-Content von: BKK VBU, übermittelt durch news aktuell