Bereits seit über einem Jahr tobt nun der Streit um APASSIONATA,
Europas erfolgreichste Familienunterhaltungsshow mit Pferden - aber
ein Ende ist nun greifbar, die wesentlichen Streitfragen sind
zumindest im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gerichtlich geklärt.
Wer darf seine Show "APASSIONATA" nennen und wer nicht?
Nachdem schon im November 2017 das OLG Düsseldorf der rechtlich
unterlegenen Apassionata World GmbH mit einstweiliger Verfügung
untersagt hat, die Marken "APASSIONATA" für ihre weiteren
Veranstaltungen nach dem 30. Juni 2018 zu nutzen, konnten
APASSIONATA-Gründer Peter Massine und Mitbegründer und
Kreativdirektor Holger Ehlers zum Start ins neue Jahr weitere
wegweisende Erfolge verbuchen.
Auch den Versuchen der Apassionata World GmbH, die Verfügung des
OLG Düsseldorf zu umgehen, indem sie mit dem blickfangmäßig
hervorgehobenen Slogan "Apassionata World GmbH präsentiert ..." oder
"APASSIONATA World GmbH presents ..." wirbt, konnte nun ein Riegel
vorgeschoben werden. Entsprechendes entschied das Landgericht Hamburg
zugunsten der Peter Massine Productions GmbH mit seiner Verfügung im
Verfahren 327 O 70/18 vom 18. Januar 2018 (Rechtsmittel ist möglich).
Gegen die Apassionata World GmbH sind zudem diverse
Ordnungsgeldanträge anhängig, mit denen gegen die unsäglichen
Umgehungsversuche vorgegangen wird.
Etwaige Wettbewerbsverbote sind vom Tisch!
An anderer Front scheiterte die Apassionata World GmbH umfänglich
mit ihren Versuchen, der derzeitigen Veranstalterin der aktuellen
Tournee "APASSIONATA Der Traum", der SenseUp Entertainment GmbH, die
Aufführung von Pferdeshows untersagen zu lassen. Entsprechendes
entschied das Kammergericht mit im Verfügungsverfahren
rechtskräftiger Entscheidung (Urteile des Kammergerichts Berlin vom
21. Dezember 2017 in den Verfahren 23 U 65/17 und 23 U 122/17).
Sogar dem Markeninhaber selbst, der Peter Massine Productions
GmbH, wollte die Apassionata World GmbH in einem weiteren Verfahren
vor dem Landgericht Berlin untersagen lassen, für ihre eigenen Marken
"APASSIONATA" Lizenzen zu erteilen oder Pferdeshows zu veranstalten.
Das Landgericht hat dieses Ansinnen jedoch vollumfänglich
zurückgewiesen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Dezember 2017
in dem Verfahren 3 O 238/17).
"Die Apassionata World GmbH wird sich dem aktuellen Wettbewerb
stellen müssen. Dann allerdings selbst nicht mehr mit einer
"APASSIONATA"-Show, sondern spätestens ab dem 1. Juli 2018, wenn
überhaupt noch, mit irgendeinem anderen Produkt. Und so wird es auch
erstmal bleiben, denn wir sind uns sicher, dass auch am Ende der
jeweiligen Hauptsacheverfahren in einigen Jahren kein anderes
Ergebnis stehen wird", so Peter Massine. "Letztlich wird dann allein
der Markeninhaber entscheiden, wer für die Zukunft Produzent und
Veranstalter der "APASSIONATA" sein wird. Die Apassionata World GmbH
und ihr chinesischer Mehrheitsgesellschafter werden dies jedenfalls
nicht sein."
Infos und Tickets zur aktuellen Tournee unter
www.apassionata-traum.de
Pressekontakt:
Susann Brückner
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