Winterurlaub: Sonne, Schnee und Spaß pur? Die Realität sieht oft
anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf
den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Unschöne
Aussichten, über die niemand gerne nachdenkt. Doch wird ein
Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt nötig, zahlt es sich aus
Bescheid zu wissen.
Die europäische Versicherungskarte (EHIK) bietet gesetzlich
Krankenversicherten die Möglichkeit, sich medizinisch versorgen zu
lassen. Mit eingeschlossen ist auch eine Behandlung in der Schweiz,
in Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. Wie die
Versorgung konkret aussieht, regelt der Leistungskatalog des
jeweiligen Urlaubslandes. Nicht immer entspricht sie dem deutschen
Standard. In manchen Staaten sind wesentlich höhere Zuzahlungen oder
Eigenanteile üblich, und natürlich muss der Urlauber immer einen
Vertragsarzt aufsuchen.
Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus
kommt, muss, wie die HUK-COBURG mitteilt, aber oft feststellen, dass
Ärzte in den Wintersportgebieten nur privat behandeln. Schon ein
glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhausaufenthalt können mehrere
tausend Euro kosten. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit dem
kein Sozialversicherungsabkommen besteht - zum Beispiel in den USA
oder Kanada - muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung
selbst bezahlen.
Auch die Rettungskosten auf der Ski-Piste und der Transport ins
Krankenhaus summieren sich schnell: Kosten von 800 Euro für einen
Krankenwagen bis hin zu mehreren tausend Euro für einen
Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber sind realistisch. Die
gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Anders die Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie übernimmt sowohl
die Rettungskosten für eine Privatbehandlung als auch die Kosten für
den Abtransport von der Piste zum Arzt. Und sollte durch den Unfall
ein Krankenrücktransport nach Hause an den Wohnort oder ein deutsches
Krankenhaus unumgänglich werden, organisiert sie auch den. Das gilt
natürlich nicht nur für Unfälle, sondern auch für Erkrankungen, die
im Ausland unvorhergesehen eintreten.
In der privaten Krankenversicherung sind die Behandlungskosten
beim Auslandsurlaub mit eingeschlossen, aber nicht immer die Kosten
für den Krankenrücktransport. Im Zweifel sollte man vor Reiseantritt
seinem Krankenversicherer kontaktieren. Bedenkenswert: Für einen
Privatversicherten kann sich der Abschluss einer zusätzlichen
Auslandsreise-Krankenversicherung noch aus einem anderen Grund
rechnen. Eventuell lässt sich damit die Beitragsrückerstattung retten
bzw. der Selbstbehalt sparen.
Nicht ohne Haftpflichtversicherung
Gefahr lauert noch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der
Geschwindigkeit verfällt, darüber die Verkehrsregeln der Piste
(FIS-Verhaltensregeln) vergisst und einen Unfall verursacht, muss
haften. Bei den Geschwindigkeiten, die heute auf Ski-Pisten erreicht
werden, kommt es häufig zu Verletzungen. Auf den Verursacher können
dann Kosten für die Behandlung, das Schmerzensgeld oder den
Verdienstausfall des Unfallopfers zukommen. Bleiben schwerwiegende
dauerhafte Schäden zurück, werden sogar lebenslange Rentenzahlungen
fällig. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das
alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Eine fehlende Haftpflichtversicherung hat gerade in letztgenanntem
Fall für das Opfer ernsthafte Konsequenzen: Reicht das Privatvermögen
des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten
zu erfüllen, geht letzterer leer aus.
Doch die Erfahrung zeigt, gerade beim Zurückbleiben dauerhafter
Schäden braucht das Unfallopfer Geld. Oft muss das Leben komplett
umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht
ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private
Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob das Opfer durch
den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de
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