Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben im
Jahr 2017 erstmals die Marke von 1 Milliarde Euro pro Tag
überschritten. Für 2017 prognostiziert das Statistische Bundesamt
(Destatis) einen Anstieg der Gesundheitsausgaben gegenüber 2016 um
4,9 % auf 374,2 Milliarden Euro. Von 2015 zu 2016 hatten sie sich um
3,8 % auf 356,5 Milliarden Euro oder 4 330 Euro je Einwohner erhöht.
Dies entsprach einem Anteil von 11,3 % am Bruttoinlandsprodukt. Die
höhere Wachstumsrate für 2017 ist auf das dritte
Pflegestärkungsgesetz zurückzuführen, das am 1. Januar 2017 in Kraft
trat.
Die Gesundheitsausgaben werden in Deutschland primär von Staat,
Privathaushalten und Unternehmen finanziert. Die größten
Finanzierungsquellen waren 2016 die Sozialversicherungsbeiträge der
Arbeitnehmer mit 112,4 Milliarden Euro, die
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber mit 81,6 Milliarden Euro
sowie staatliche Transfers in Höhe von 51,8 Milliarden Euro. Die
Zahlen zur Finanzierung der laufenden Gesundheitsausgaben entstammen
der neu entwickelten Finanzierungsrechnung, die ab sofort die
Gesundheitsausgabenrechnung ergänzt und den Nutzerinnen und Nutzern
eine zusätzliche Analysemöglichkeit zu den finanziellen Aspekten des
Gesundheitssystems bietet.
Die Finanzierungsrechnung ermöglicht die Entwicklungen des
Gesundheitssystems nachzuvollziehen. So ist beispielsweise ein
stärkerer Anstieg der sonstigen Finanzierung durch Privathaushalte im
Jahr der Einführung der Praxisgebühr 2004 ebenso zu beobachten wie
ein Rückgang im Jahr ihrer Abschaffung 2013. Das Gesetz zur Stärkung
des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung führte unter
anderem die Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 ein.
Dementsprechend zeigt die Finanzierungsrechnung für 2009 eine
Verschiebung von freiwilligen Versicherungsprämien hin zu
Pflichtprämien.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse der Gesundheitsausgaben- und Finanzierungsrechnung
folgen dem Konzept des "System of Health Accounts", welches von der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen
Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen
Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird. Gemäß den
dort enthaltenen Definitionen umfassen die Gesundheitsausgaben
sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention,
Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung
sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen sowie
Ausgaben für den Ausgleich krankheitsbedingter Folgen (zum Beispiel
Leistungen zur Eingliederungshilfe) und Einkommensleistungen sind
darin nicht enthalten. Begründet durch diese Abgrenzung weichen die
Gesundheitsausgaben in der Gesundheitsausgabenrechnung von den
Ausgaben der einzelnen Sozialversicherungsträger, insbesondere der
gesetzlichen Krankenversicherung, ab.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Brungs,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 82 26
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell