Besonders durch falsche Vorstellungen der Arbeitnehmer ergeben sich in den Betrieben immer wieder Konflikte zwischen Kollegen und Arbeitgebern. Um diese Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, sich genau über seine Rechte und Pflichten bezüglich der betriebsinternen Urlaubsplanung zu informieren.
Wichtig ist zu wissen, wie viel Urlaubstage einem überhaupt zustehen. Gesetzlich sind 24 Werktage festgelegt, davon sollten mindestens 12 Tage am Stück genommen werden können. Auch bei Konflikten zwischen Kollegen gibt es Regelungen, die zu beachten sind. So haben z. B. Angestellte mit Kindern in den Schulferien ein Recht auf Urlaub. Fährt ein Angestellter ohne Absprache mit dem Arbeitgeber in den Urlaub, kann das ernsthafte Folgen haben. Diese reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Grundsätzlich gilt aber: Einmal genehmigter Urlaub, kann nur in seltenen Fällen wieder gestrichen werden. Wer einen Urlaub buchen möchte, sollte sich seinen Urlaub daher vor der Buchung bescheinigen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Unter dem Motto „Urlaubsplanung für Berufstätige – so macht man es richtig“ liefert die Reiseredaktion von Urlaub-im-Web.de weitere Antworten auf häufige Fragen: