Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche
Bundestag über die Abschaffung des Straftatbestands der "Werbung für
den Schwangerschaftsabbruch" (§ 219a StGB) debattieren. Die
Giordano-Bruno-Stiftung würde es sehr begrüßen, "wenn dieser alte,
noch aus der Nazizeit stammende Paragraph fällt", sagt gbs-Sprecher
Michael Schmidt-Salomon. "Doch diese Streichung allein würde die
weltanschauliche Schieflage in der Gesetzgebung nicht beseitigen.
Leider sind die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch in ihrer
Gesamtheit weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich
neutral. Es ist an der Zeit, sie grundlegend zu revidieren."
In Bezug auf die aktuelle Debatte über die Abschaffung von § 219a
StGB bezieht Schmidt-Salomon klare Position: "Selbstverständlich darf
das Anbieten von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch
niemals als strafbare Handlung begriffen werden. Im Gegenteil: Das
Verschweigen solcher Informationen müsste als Verstoß gegen die
ärztliche Informationspflicht (§ 630c, Abs. 1 BGB) gewertet werden!
Darüber hinaus müsste der deutsche Staat endlich dafür sorgen, dass
es auch in ländlichen Gebieten Kliniken gibt, die
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die jetzige Situation, in der
Frauen oft 100 Kilometer fahren müssen, um eine geeignete Klinik zu
finden, ist religiöse Schikane und in einem weltanschaulich neutralen
Staat nicht länger zu tolerieren."
Lesen Sie weiter unter: http://ots.de/h4eDvB
Pressekontakt:
(C) Elke Held (gbs-Pressebüro),
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/impressum
Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt durch news aktuell